Was wenn man das Hotel nicht bezahlt bzw. nicht bezahlen kann?

6 Antworten

§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Ob die Person wegen Betruges verurteilt werden kann, hängt vor allem davon ab, ob die Polizei in den Ermittlungen beweisen kann, dass er in der Absicht gehandelt hat, abzuhauen, damit er die Rechnung nicht bezahlen braucht.

Um den Tatbestand des Betruges zu erfüllen, langt es nicht, dass er die Rechnung nicht bezahlt hat, sondern es muss ihm die Absicht bewiesen werden, dass er gar nicht vorhatte die Hotelrechnung zu begleichen.

Es kommt also größtenteils auf die Begründung an, warum er ohne zu zahlen und ohne sich zu melden so einfach gegangen ist.

Auf jeden Fall hat aber das Hotel das Recht die Begleichung der Rechnung einzufordern. Kommt er der Mahnung nicht nach, kann das Hotel beim Gericht ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren muss der Hotelgast bezahlen.

Bezahlt der Hotelgast nicht innerhalb der auf dem gerichtlichen Mahnschreiben angebenden Zeitraum, erhält man einen Titel auf die Forderung, denn man 30 Jahre lang durchsetzen kann.

Hallo,

da du ja nach eigener Aussage in Asien unterwegs bist, wird wohl das passieren, was in den Gesetzen des jeweiligen Landes geregelt ist.

LG, Chris

Die Polizei wird nicht benötigt, wenn deine Personalien bekannt sind. Dann kommt eine Rechnung, eventuell auch noch eine Mahnung, dann der gerichtliche Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher.

Ich gehe davon aus, dass die Polizei dann eingeschaltet wird. Schließlich wurde eine Leistung in Anspruch genommen.

Sonderfall des Betruges (§ 263 StGB) "Einmietbetrug".

Freiheits- oder Geldstrafe + Zivilklage auf Schadensersatz

Geldstrafe nicht bezahlen können = Ersatzfreiheitsstrafe

Schadensersatz + Gerichtskosten nicht bezahlen können = Gerichtsvollzieher - Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Juristexperte  25.04.2021, 23:00

Diesen "Sonderfall" gibt es nicht. Es ist nur ein juristischer Fachbegriff. Er heißt im Übrigen ´Eingehungsbetrug´ .

Das heißt schon lange Vermögensauskunft, nicht mehr Eidesstattliche Versicherung.