Gast reist ohne zu bezahlen aus Hotel ab

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Hallo Shandrazel,

strafrechtlich könnte hier folgender Straftatbestand erfüllt sein:


§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Ob die Person wegen Betruges verurteilt werden kann, hängt vor allem davon ab, ob die Polizei in den Ermittlungen beweisen kann, dass er in der Absicht gehandelt hat, abzuhauen, damit er die Rechnung nicht bezahlen braucht.

Um den Tatbestand des Betruges zu erfüllen, langt es nicht, dass er die Rechnung nicht bezahlt hat, sondern es muss ihm die Absicht bewiesen werden, dass er gar nicht vorhatte die Hotelrechnung zu begleichen.

Es kommt also größtenteils auf die Begründung an, warum er ohne zu zahlen und ohne sich zu melden so einfach gegangen ist.

Auf jeden Fall hat aber das Hotel das Recht die Begleichung der Rechnung einzufordern. Kommt er der Mahnung nicht nach, kann das Hotel beim Gericht ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren muss der Hotelgast bezahlen.

Bezahlt der Hotelgast nicht innerhalb der auf dem gerichtlichen Mahnschreiben angebenden Zeitraum, erhält man einen Titel auf die Forderung, denn man 30 Jahre lang durchsetzen kann. Notshalber kann man auch einen Gerichtsvollzieher mit für die Durchsetzung der Forderung einschalten. Auch diese Kosten muss dann der Hotelgast zahlen.

Problem an der zivilen Durchsetzung seiner Ansprüche ist blos, dass man erst einmal im Vorwege alle Verfahrenskosten auslegen muss. Bezahlt der Gläubiger nicht, kann es also durchaus passieren, dass man auf allen Kosten sitzen bleibt.

Schöne Grüße
TheGrow

Nein, das ist nicht die Zeche geprellt, das ist Einmietbetrug und ist anzuzeigen. Das Verfahren übernimmt die Staatsanwaltschaft, da dabei ein "allgemeines Interesse" dahintersteht.

Deda65  01.09.2014, 10:00

moin Novos,

ich bin neu hier, weil ich ein ähnliches Problem habe. Ein Gast hat sich für 1,5 Monate in meine Ferienwohnung eingemietet, da er sich angeblich von seiner Partnerin getrennt hat. Normalerweise arbeiten wir mit Vorauskasse. Leider habe ich mich in diesem Fall auf zweiwöchentliche Zahlung eingelassen. Nach mehreren Telefonaten und Mails wurde die erste Rate bezahlt. Als wir am Tag vor seiner geplanten Abreise zur Wohnung kamen um den Rest bar abzuholen da es für eine Überweisung schon zu spät war, war er schon weg und hatte die Schlüssel liegen gelassen. Er ist telefonisch nicht mehr erreichbar. Ich habe eine unterschriebene Buchungsbestätigung und eine Meldeadresse die nicht stimmt. Handelt es sich denn hierbei jetzt um Einmietungsbetrug und wenn ja wie gehe ich vor? liebe Grüße

Novos  01.09.2014, 10:03
@Deda65

Ja, das ist auch Einmietbetrug. Gehe mit den Unterlagen zur Polizei und erstatte Anzeige gegen ihn. Viel Erfolg.

Deda65  01.09.2014, 10:13
@Novos

Oh, vielen Dank für die Blitzantwort. Muss ich also vorher nicht mahnen und dergleichen mehr? Die geplante Abreise war erst gestern, sollte ich noch auf eine unwahrscheinliche Überweisung warten oder lieber sofort anzeigen? das Zahlungsziel ist ja schon etwa zwei Wochen her.

Novos  01.09.2014, 10:14
@Deda65

Er ist schon jetzt im Verzug, also geh und zeige ihn an.

Deda65  01.09.2014, 10:45
@Novos

Das macht Mut, aber wie soll ich beweisen, dass er bei Vertragsabschluss nicht die Absicht hatte zu bezahlen wenn er doch, zwar nach langem Hin und Her, die erste Rate bezahlt hat? Da würde doch der Richter sagen, dass eine Absicht bestand und es somit eher kein Betrug ist, oder? Mit Mahnverfahren habe ich auch nur schlechte Erfahrungen gemacht, solche Leute haben meistens auch eine Rechtsschutzversicherung die man sich als Vermieter leider eher nicht leisten kann ;(

Deda65  01.09.2014, 10:51
@Novos

ah ok, dann nochmals vielen Dank. Ich sage Bescheid was daraus geworden ist, schönen Tag noch….

Novos  01.09.2014, 10:52
@Deda65

Das wäre schön, Dir auch einen gute Woche und viel Erfolg.

Nein, da er keine Straftat begangen hat.

Du hast jedoch zivilrechtlichen Anspruch auf das Geld. Also ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang bringen. Dann wird er entweder zahlen oder es ergeht ein Vollstreckungsbescheid, was dich auch zu deinem Geld bringt und ihn noch viel mehr kostet.

Gruß

marcco  21.04.2014, 13:41

Wenn ich so drüber nachdenke könnte auch ein Eingehungsbetrug vorliegen.

Aber generell ist der zivilrechtliche Weg der Richtige.

Ja, er kann angezeigt werden. Das Hotel wird wohl zunächst noch eine Mahnung und dann eine "letzte Zahlungsaufforderung " schicken. Dann kann die Sache der Polizei übergeben werden, die es dann an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. Ab dann kommen zu der ausstehenden Schuld noch weitere Gebühren dazu.

du kannst ihn zivilrechtlich verklagen, das reicht auch

als erstes einen gerichtlichen mahnbescheid holen, beim gericht