Gast reist ohne zu bezahlen aus Hotel ab
Hallo,
wie ist die Rechtslage, wenn ein Gast am Folgetag der Anreise das Hotel verlässt ohne vorher bezahlt zu haben ??
Eine Rechnung hat er per Post zugesendet bekommen und nun auch die 1. Mahnung.
Könnte man den Gast aufgrund von "Zechprellerei" anzeigen ?
Vielen Dank im Vorraus.
10 Antworten
Hallo Shandrazel,
strafrechtlich könnte hier folgender Straftatbestand erfüllt sein:
§ 263 StGB - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ob die Person wegen Betruges verurteilt werden kann, hängt vor allem davon ab, ob die Polizei in den Ermittlungen beweisen kann, dass er in der Absicht gehandelt hat, abzuhauen, damit er die Rechnung nicht bezahlen braucht.
Um den Tatbestand des Betruges zu erfüllen, langt es nicht, dass er die Rechnung nicht bezahlt hat, sondern es muss ihm die Absicht bewiesen werden, dass er gar nicht vorhatte die Hotelrechnung zu begleichen.
Es kommt also größtenteils auf die Begründung an, warum er ohne zu zahlen und ohne sich zu melden so einfach gegangen ist.
Auf jeden Fall hat aber das Hotel das Recht die Begleichung der Rechnung einzufordern. Kommt er der Mahnung nicht nach, kann das Hotel beim Gericht ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren muss der Hotelgast bezahlen.
Bezahlt der Hotelgast nicht innerhalb der auf dem gerichtlichen Mahnschreiben angebenden Zeitraum, erhält man einen Titel auf die Forderung, denn man 30 Jahre lang durchsetzen kann. Notshalber kann man auch einen Gerichtsvollzieher mit für die Durchsetzung der Forderung einschalten. Auch diese Kosten muss dann der Hotelgast zahlen.
Problem an der zivilen Durchsetzung seiner Ansprüche ist blos, dass man erst einmal im Vorwege alle Verfahrenskosten auslegen muss. Bezahlt der Gläubiger nicht, kann es also durchaus passieren, dass man auf allen Kosten sitzen bleibt.
Schöne Grüße
TheGrow
Nein, das ist nicht die Zeche geprellt, das ist Einmietbetrug und ist anzuzeigen. Das Verfahren übernimmt die Staatsanwaltschaft, da dabei ein "allgemeines Interesse" dahintersteht.
Nein, da er keine Straftat begangen hat.
Du hast jedoch zivilrechtlichen Anspruch auf das Geld. Also ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang bringen. Dann wird er entweder zahlen oder es ergeht ein Vollstreckungsbescheid, was dich auch zu deinem Geld bringt und ihn noch viel mehr kostet.
Gruß
Ja, er kann angezeigt werden. Das Hotel wird wohl zunächst noch eine Mahnung und dann eine "letzte Zahlungsaufforderung " schicken. Dann kann die Sache der Polizei übergeben werden, die es dann an die Staatsanwaltschaft weiterleitet. Ab dann kommen zu der ausstehenden Schuld noch weitere Gebühren dazu.
du kannst ihn zivilrechtlich verklagen, das reicht auch
als erstes einen gerichtlichen mahnbescheid holen, beim gericht