ladendieb bezahlt fangprämie nicht, was passiert?

11 Antworten

Bearbeitungsgebühren in Höhe von 50 Euro sind üblich.

Eine Fangprämie wird er eher nicht bezahlen müssen, wenn sie nicht z.B. als Vertragsstrafe in den AGB steht.

(Laienmeinung)

Die Fangprämie müßte zivilrechtlich eingefordert werden. Das heißt, das Geschäft müßte Dir eine Rechnung schicken. Du zahlst nicht. Mahnverfahren folgt. Sobald Du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommst, sollte Widerspruch eingelegt werden. Sonst wird der Mahnbescheid ungeprüft rechtskräftig. Bei eingelegtem Widerspruch muß das Geschäft tätig werden und klagen - was wiederum auch mit einem Kostenrisiko verbunden ist. Aber wie heißt es immer wieder: Auf hoher See und vor Gericht ist jeder auf sich allein gestellt.

Wird notfalls eingeklagt - aber ein Brief vom Anwalt kommt mit Sicherheit erstmal.

Die Rechtmäßigkeit einer generell fälligen Fangprämie ist nach wie vor strittig. Pauschale Ansprüche wurden durch die Gerichte allenfalls bis zu einer Höhe von 50 Euro bewilligt, höhere Aufwendungen müssen vom Händler detailliert nachgewiesen werden. So ist die aktuelle Rechtsprechung...

ja dass haben die bei der jugendgerichtshilfe auch gesagt. Ist das dann Pflicht die 50 euro zu zahlen?

@joshi1234

Wie gesagt, auch das ist strittig. Die Zahlungspflicht hängt von einigen Dingen ab. Frag doch mal die Jugendgerichtshilfe, wie die das sieht. Die Leute kennen ja auch den Laden usw.

Wird erfolgreich Eingeklagt, in jedem Laden hängt, meist am Eingang so ein Schild, dass eine Bearbeitungsgebühr (Fangprämie) fällig wird. Man erkennt das beim Betreten des Ladens an.