Was passiert: Polizei wird geblitzt ohne Blaulicht und sonstigen Einsatz?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ob Blaulicht oder nicht spielt hierbei keine Rolle ..

Ob die Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit (oder sonstiger Verkehrsregeln) rechtmäßig ist, richtet sich nur nach §35 StVO (Sonderrechte). Blaulicht und Einsatzhorn ordnen nur an, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben (§38 StVO).

Wenn ein Polizeifahrzeug geblitzt wird, bekommt der Halter (in Hessen wäre dies das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung) genauso Post wie alle anderen Verkehrteilnehmer auch.

Es wird dann geprüft, ob eine Einsatzfahrt und die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sonderrechten (§35 StVO) vorgelegen hat. Anhand des Fahrtenbuchs, das für jedes Polizeifahrzeug geführt wird, kann überprüft werden, wer zur Zeit der Geschwindigkeitsüberschreitung Führer des Fahrzeugs war.

Wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, wird der Fahrzeugführer genauso bestraft wie alle anderen auch, d.h. er muss das Verwarnungs- bzw. Bußgeld bezahlen, kriegt evtl. Punkte oder gar ein Fahrverbot.

Das magst ja wohl selbst nicht glauben das es so ist, so sollte es sein OK, aber der Staat und seine Beamten können eins ganz super :sich selber schützen!!!!!

@DerBesteBayer

ich glaube nicht nur, dass es so ist .. ich weiß es sogar.

Da die Geschwindigkeitsüberwachung überwiegend durch die Ordnungsämter der Kommunen erfolgt (bzw. durch von den Kommunen beauftragte Personen/Firmen), haben diese ein großes Interesse daran, die Verwarnungs- und Bußgelder dann auch zu kassieren, auch von der Polizei. Ich kenne einige Fälle, in denen Polizeibeamte zur Kasse gebeten wurden. U.a. zu diesem Zweck gibt es zu jedem Polizeifahrzeug auch ein Fahrtenbuch, um den Fahrer zu jedem Zeitpunkt feststellen zu können.

@DerBesteBayer

*öhm*...PepsiMaster hat das richtig dargestellt. Bei uns gibt es Vordrucke, die dann auszufüllen sind:

  • Wieso / weshalb / warum usw.

Polzeiautosd fahren auch schon mal ohne Blaulicht schneller wenn sie im Einsatz sind. Die schicken sich die Knöllchen immer gegenseitig hin und her.

wenn die zu schnell fahren müssen sie auch strafe bezahlen, außerdem müssen sie mit eine standpauke vom chef rechnen. wenn kein polizist am steuer saß muss der fahrer das knöllchen bezahlen und der polizist, der demjenigen das auto überlassen hat bekommt auch ärger.

Wer außer einem Polizisten sollte denn am Steuer eines Polizeiwagens sitzen?

@Cokedose

Vielleicht ein Mechaniker? Aber die zweite Frage war ja nur hypothetisch.

@caramiamell

vielleicht hat auch der polizist ne wette verloren und den wagen deswegen verliehen oder er wurde geklaut... gibt viele möglichkeiten

Auch wenns nicht geglaubt wird: Ich hab auch selbst schon Strafzettel mit der "grünen Minna" bezahlt! Hier wird definitv NIX gemauschelt! Das geht gar nicht! Und es ist überhaupt kein Aufwand, festzustellen wer zu besagter Zeit Fahrzeugführer war. Im Fahrtnachweis wird auch der fahrtzweck eingetragen. Und wenn sich daraus keine Begründung für die Sonder- und/oder Wegerechte ergibt, dann ist der Knollen zu bezahlen! :-(

Und ja, es gibt auch - wie schon weiter oben geschrieben - die Möglichkeit, auch ohne eingeschaltetes Blaulicht und Martinshorn Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Muss halt begründet sein.

Korrekt

Muss man trotzem nix zahlen. steht bei dnenne sicher drauf, welche zivilen auto bei polizei gehört.