Was tun gegen Schulden ohne Geld?!

5 Antworten

Inkassobriefe sind belanglos, ignorieren!

Erstmal muss geprüft werden wie sich die Forderungen zusammensetzen und welche Teile davon zu bezahlen sind und welche nicht.

  • Werden Handyverträge durch den Anbieter vorzeitig gekündigt wegen Rückstand, so dürfen maximal 50% der Fixkosten als Schadenersatz für die Restlaufzeit verlangt werden.
  • Es dürfen pro Mahnung maximal 2,50 € verlangt werden
  • Zinsen nachrechnen, ob diese korrekt sind (5% über Basis)
  • Rücklastschriftkosten können erstattet verlangt werden allerdings nur in angemessener Höhe. Mehr als 3-6,- € pro Buchung sind NICHT angemessen.
  • Inkassogebühren, Kontoführungsgebühren sowie irgendwelche "sonstigen Kosten" oder Ermittlungsgebühren sind gegenstandslos.
  • Niemals eine Zahlung an ein Inkassobüro leisten, immer direkt an den Gläubiger bezahlen.

Sind schon Forderungen gerichtlich tituliert worden durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil im Zivilverfahren? Hast du mal einen Schuldnerberater aufgesucht? Besitzt du bzw. dein Vater ein P-Konto?

mepeisen  10.09.2013, 00:31

2000€ klingt für einen Handyvertrag oder zwei deutlich zu viel. zuerst also ansetzen am Punkt, sich einen Überblick zu verschaffen. Das Inkasso anschreiben "Hallo. Zur Prüfung benötige ich eine Vollmacht, Vertragsnachweis, Rechnungsnachweis und eine Forderungsaufstellung. Bis zum erhalt der Unterlagen und Abschluss der Prüfung mache ich von meinem Zurückhaltungsrecht Gebrauch."

Das kann man auch schon einmal schreiben um die Zeit zu überbrücken, bis die Schuldnerberatung Zeit hat. Bei kostenlosen ist nicht immer sofort ein Termin frei.

Verkaufe Sachen, die Du nicht brauchst auf einem Tröddelmarkt oder auf eBay. Frage Deinen Arbeitgeber, ob Du einen Nebenjob annehmen darfst. Erzähl ihm Dein Problem. Dann bist Du schnell Deine Schulden raus. Ohne Fleiß und Schweiß kriegst Du die 2000 € nicht so schnell weg. Da bist Du auch selber schuld...

Drogenreferat 
Fragesteller
 09.09.2013, 20:26

Ist mir klar. Ich brauche auch keinen, der mir sagt, dass ich daran Schuld bin. Das weiß ich selber, sonst würde ich mich wohl kaum darum kümmern. Nebenjob darf ich zwar machen, aber davon wird dann wieder Geld abgezogen, da wir einen bestimmten höchstbetrag im Monat an einkommen nicht überschreiten dürfen. Teufelskreis

Floir  09.09.2013, 20:41
@Drogenreferat

Dann klär es mit dem Amt. Schilder Ihnen Dein Problem. Vielleicht kommen, die Dir entgegen. Bürokratie ist immer Mist. Musst Dich, da durchkämpfen.

mepeisen  10.09.2013, 00:34

Du solltest so einen Unfug nicht schreiben. 2000€ sind auch für zwei Handyverträge eine Menge Holz. Das einfach zu bezahlen, dabei verschenkt man Geld. Noch schlimmer, wenn man es nicht hat. So Ratschläge gehören sich nicht. Gepackt mit Vorwürfen bei einem Schicksalsschlag erst Recht nicht. Man muss ja nicht direkt Mitleid säuseln aber statt so etwas zu schreiben, sollte man lieber einfach mal die Klappe halten...

Naja, vielleicht könntest du Privatinsolvenz anmelden, dann bist du in ein paar Jahren schuldenfrei. Oder du suchst dir nen Extrajob und verdienst eben etwas Extrageld.

Was ich allerdings nicht verstehe, warum behält das Arbeitsamt Geld von dir ein, wenn du doch in Beschäftigung bist? Du zahlst doch die Miete an deinen Vater und nicht ans Amt oder täusche ich mich da?

Drogenreferat 
Fragesteller
 09.09.2013, 20:21

Das ist Schwer zu erklären. Da wir in einer Wohngemeinschaft wohnen, sagt das Amt ich soll meinen Mietanteil etc selber bezahlen sobald ich Arbeite. Das sind insgesamt 480 euro. Und ich verdiene eben nur 500.

Mewchen  09.09.2013, 20:24
@Drogenreferat

480 Euro ist aber ganz schön hoch... Wenn der Mietanteil wirklich so hoch liegt, solltet ihr vielleicht über eine kleinere Wohnung nachdenken, das spart auf jeden Fall Kosten.

Drogenreferat 
Fragesteller
 09.09.2013, 20:25
@Mewchen

Aber das dauert alles bis man jetzt eine neue Wohnung gefunden hat und Umgezogen ist. Und so viel Zeit bleibt mir leider nicht

mepeisen  10.09.2013, 07:38
@Drogenreferat

Es bedeutet noch lange nichts, wenn das Amt irgendetwas behauptet. Die Sachbearbeiter machen nicht immer nur alles richtig. Ich denke, das solltest du einmal gesondert verfolgen. Also die Frage, ob Kürzungen hier zulässig sind...

Ich würde vom Gefühl her, ohne es jetzt durchzurechnen, sagen, dass dir eigentlich Wohngeld/ Aufstockung zusteht. Je nach Alter entweder Jugendbeihilfe oder H4-Aufstockung, statt dass dir etwas abgezogen werden darf. Wurde denn dem Amt offen gelegt, dass du dich in einer Ausbildung befindest? Also noch gar nicht voll erwerbstätig bist? Es ist sehr merkwürdig, dass hier etwas angerechnet werden soll.

Ein Auszug löst das Problem nicht, denn damit da etwas übernommen wird, muss ein entsprechender Grund vorliegen. Entweder bedingt in der Ausbildung oder ein schwerwiegender persönlicher Grund. Zudem dürfte es auch für den Vater nicht die beste Lösung sein (wobei das der Arzt entscheidet).

Ich vermute, dass keine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Ich würde zum Amtsgericht vor Ort gehen, dort mit Verweis, dass bei der ganzen Berechnung etwas nicht stimmen kann, einen Beratungsschein beantragen. Damit einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt vor Ort aufsuchen, damit er das einmal ausrechnet und die teils komplizierten Grundlagen des Sozialrechts erläutert. Ich würde wie gesagt einmal vermuten, dass euch beiden durchaus auch rückwirkend noch so einiges zusteht. Wenn meine Vermutung richtig wäre, hätte man vielleicht sogar etwas Geld, was man später dem Inkasso anbieten könnte. "Hallo. Wir haben von Freunden das Angebot bekommen, XXX€ zu bezahlen, wenn danach alles erledigt ist und Sie ein Erledigungs-Schreiben verfassen. Dieses Vergleichsangebot gilt für XXX Tage".

hmmm 2000,- euro auf 2 jahre ist viel aber dass ist ja nicht deine Frage. Biete der Inkassofirma Raten an, selbst wenn es nur 5 EUro sind, ansonsten gehst du in die Privatinsolvenz

Drogenreferat 
Fragesteller
 09.09.2013, 20:19

Das liegt daran, dass zu den Nicht bezahlten Rechnungen noch Zinsen gekommen sind und Bearbeitungsgebühren und und und.

mepeisen  10.09.2013, 00:40
@Drogenreferat

Die sind aber niemals in der Größenordnung, dass aus beispielsweise 1000€ direkt 2000€ werden. Auch nach einem Jahr nicht. Bei 1000€ sind das monatlich rund 4€ Zinsen. Wie soll da so ein Betrag in 2 Jahren zusammenkommen? "Bearbeitungsgebühren" ist eine nette Umschreibung von Inkassos für Abzocke und Verarsche. Was tatsächlich erlaubt ist an Größenordnungen, hat kevin1905 oben gut zusammengefasst. Lass dich nicht übern Tisch ziehen.

kevin1905  09.09.2013, 22:51

Nein, das ist ein schlechter Rat.

Der Schuldner ist zahlungsunfähig, der Gläubiger DARF kein Inkassobüro einschalten, er verstößt sonst gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB).

Inkassobüros immer ignorieren, und mit dem Gläubiger direkt verhandeln, so spart man sich rechtlich nicht durchsetzbare Gebühren.

finwe76  09.09.2013, 23:37
@kevin1905

Ich denke wenn ein Gläubiger ein Inkasso beauftragt, hat es in der Regel kein Interesse mit dem Schuldner zu verhandeln. Wenn Inkasso ignoriert wird, gibt es den Fall eh an einem Anwalt weiter und dann wird es richtig teuer. Als Zahlungsunfähig zählst du eh erst nach der Abgabe der Eidesstaatlichen Erklärung, die seit 2013 noch leichter durchzusetzen ist. Nachdem eure Bezüge weit unter pfändbaren Beträgen liegen, würd ich mir die Privatinsolvenz durch den Kopf gehen lassen

mepeisen  10.09.2013, 00:46
@finwe76

Inkassokosten und Anwaltskosten zeitgleich sind aber nicht durchsetzbar. Und richtig teuer ist relativ. Natürlich mit rund 200€ müsste man bei Abgabe an einen Anwalt rechnen. Wenn man aber ein Schuldanerkenntnis über die berechtigte Summe anbietet, hat auch ein Anwalt ein gewaltiges Problem, denn alle weiteren Maßnahmen inkl. Gerichtsverfahren sind damit wegen der Schadensminderung nicht mehr erstattungsfähig.

Der erste Schritt ist es, Klarheit über die tatsächliche Höhe der Forderung zu bekommen und den ganzen Unfug wegzustreichen. Dann muss man schauen, ob man ein Angebot machen kann (kann man hier ja nicht wirklich). Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Den Mahnbescheid abwarten (den Unfugskosten widersprechen) bzw. ein Schuldanerkenntnis anbieten. Dann hat man einen Titel gegen sich und wartet die EV ab. Gibt wahrheitsgemäß an und dann ist vorerst Ruhe. Man kann sich auf die Ausbildung konzentrieren und dann ggf. ansparen um dann die Schulden loszuwerden.

Was fällt an? Anwaltsgebühren nach RVG und Gerichtskosten für MB+VB+EV. Mehr nicht. Sind zusammen 200-300€, je nachdem wie hoch nun die berechtigte Hauptforderung ist. Natürlich, ist auch Geld. Aber wenn man nicht zahlen kann, dann kann man nicht zahlen. Man kann Geld ja nicht selbst drucken (zumindest sollte man es nicht tun).

kevin1905  10.09.2013, 01:41
@mepeisen
Man kann Geld ja nicht selbst drucken (zumindest sollte man es nicht tun).

Es sei denn man hätte zu den zivilrechtlichen Streitigkeiten gerne noch ein paar strafrechtliche (§§ 146, 147, 53 evtl. auch 52, 263 StGB). ;-)

Helmi123  10.09.2013, 00:57

Bei 5 Euro pro Monat werden die Schulden ja nur noch höher, da sie nicht einmal die Zinsen tilgen!

Und wenn dem Inkasso die Ratenzahlung angeboten wird, kommen deren Gebühren auch noch dazu!

mepeisen  10.09.2013, 07:42
@Helmi123

Was kommt denn dazu? So etwas wie "Vergleichsgebühren" zum Beilegen eines Streits, wie die Inkassos dann gerne bei einer Ratenvereinbarung abrechnen, sind inhaltlicher Unfug.

Helmi123  10.09.2013, 09:45
@mepeisen

Wenn man aber eine Ratenzahlung beim Inkasso akzeptiert, akzeptiert man auch deren Fantasieforderungen wie etwa Kontoführungsgebühren.

mepeisen  10.09.2013, 12:44
@Helmi123

Nur, wenn man ein Schuldanerkenntnis unterschreibt. Wenn man das nicht unterschreibt und die Zahlungen zur Verrechnung mit Hauptforderung, dann Zinsen und Briefporto überweist, kann sich das Inkasso auf den Kopf stellen, aber es kann dann nicht seine Fantasiegebühren durchsetzen.

Du hast insoweit Recht, dass man Vorsicht walten lassen muss, auf gar keinen Fall etwas unterschreiben sollte und sich zuerst um Bereinigung des Unfugs kümmern sollte, bevor man weitermacht.

Wie alt warst zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ?

Liste mal die vom Inkassobüro geforderten Positionen auf !

Inkassogebühren lassen sich bei geschickter Vorgehensweise aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung leicht einsparen

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Auch bei der Schadensersatzforderung wird gerne getrickst