Bruder wohnt in der Wohnung der verstorbenen Mutter und zahlt keine Miete was tun?

9 Antworten

Wer in der Wohnung wohnt ist hier tatsächlich erstmal nebensächlich - auch wenns verdammt unfair ist.

Alle Kinder sind hier Erben und somit auch Erben des Mietvertrages. Daher kann man auch von allen Kindern die Miete verlagen.

Wendet euch an einen Anwalt und den Vermieter um die Sache zu klären.

Wenn keiner das Erbe antritt, hat auch niemand Schulden. Warum die Hausverwaltung nicht die Wohnung auflöst, ist mir ein Rätsel? Da dein Bruder dort ohne Entgelt/Miete lebt, begeht er m.E. eine Leitungserschleichung gegenüber dem Vermieter. (Einmietbetrug kann es nicht sein, da er keinen Vertrag geschlossen hat)

PaulPeter44  06.11.2021, 20:34
Wenn keiner das Erbe antritt, hat auch niemand Schulden.

Alle haben das Erbe angetreten, niemand hat ausgeschlagen. Das hat auch nichts mit dem Erbschein zu tun. Daher haben alles Schulden.

Warum die Hausverwaltung nicht die Wohnung auflöst, ist mir ein Rätsel?

Sie darf die Wohnung nicht einfach so auflösen, denn es gibt ja einen Mieter, nämlich die Erbengemeinschaft. Sie darf aber kündigen und klagen, wegen Mietschulden.

Da dein Bruder dort ohne Entgelt/Miete lebt, begeht er m.E. eine Leitungserschleichung gegenüber dem Vermieter.

Da hast du wohl recht.

Einmietbetrug kann es nicht sein, da er keinen Vertrag geschlossen hat)

Er braiuchte keinen Vertrag schließen, weil ja die Erbengemeinschaft, die automatisch entstanden ist, den Mietvertrag automatisch übernommen hat.

Naja... durch den Tod der Mutter sind im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge all ihr Vermögen aber auch all ihre Rechtspositionen an euch übergegangen.

Ihr bildet jetzt eine Erbengemeinschaft aus Abkömmlingen und Ehepartner.

Dadurch, dass ihr euch nicht drum gekümmert habt (warum auch immer) ist der Mietvertrag für die Wohnung halt eben weitergelaufen... den müsstet ihr kündigen.

Für die Schulden, würde ich sagen (ohne mich genau auszukennen) haftet die Erbengemeinschaft. Also in letzter Konsequenz IHR, unabhängig davon ob ihr Einkommen habt.

Aus der Wohnung bekommt ihr ihn durch Zwangsräumung, Kündigung des Mietvertrages wäre allerdings eure Komponente, die Zwangsräumung obliegt dann dem Vermieter.

Ich an eurer Stelle würde mir einen Anwalt suchen, im Wesentlichen für die Beratung und um den Bruder aus der Wohnung zu bekommen... dass sich mit den Mietschulden was machen lässt, wage ich aber zu bezweifeln.

Stimmt es ,dass wir für die schulden die er macht haften müssen ?

stimmt, da es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. die Hausverwaltung kann sich irgendeine Person aussuchen.

Und wie bekommt man ihn aus der Wohnung ?

warum hat die Hausverwaltung nicht längst die Wohnung gegenüber den Rechtsnachfolger gekündigt?

die Wohnung kündigen und den Bruder auf Zustimmung per Zivilrecht verklagen, das dauert leider Monate bis es zu einem Termin kommt, und bis es letztendlich auch durchgesetzt werden kann.

Unsere Mutter hat kein Testament hinterlassen und keiner hat einen Erbschein beantragt

Du hättest innerhalb von 6 Wochen das Erbe ausschlagen können. Wenn du das nicht getan hast, bist du automatisch Erbe. Dafür muss man keinen Erbschein beantragen.

Wenn kein Testament existiert, gilt die gesetzliche Erbfolge -> Lies dir mal durch, wie groß dein Erbteil ist.

Mein Bruder wohnt in der Wohnung meiner Mutter bis heute

Mit dem Tod der Mutter ist ihr Mietvertrag automatisch auf die Erbengemeinschaft übergegangen.

Ihr könnt den Vertrag aber unter Berufung auf § 580 BGB kündigen. Wahrscheinlich aber unter Einhaltung einer gewissen Frist (da kenne ich mich nicht im Detail aus).

Eigentlich hättet ihr das schon letztes Jahr direkt nach dem Tod der Mutter machen können. Aber besser spät als nie.

Sobald der Mietvertrag schriftlich gekündigt wurde, ist dein Bruder am Zug - er muss fristgerecht ausziehen. Wenn nicht, kann der Vermieter rechtlich gegen ihn vorgehen. Damit hast du dann aber nichts mehr zu tun.

Also:

  • Schnellstmöglich den Mietvertrag der Wohnung kündigen. Dein Bruder muss nicht zustimmen - es reicht, wenn die Mehrheit der Erbengemeinschaft zustimmt (siehe Link). Ich gehe mal davon aus, dass der Rest der Geschwister auch kein Interesse daran hat, dass sich weiter Schulden anhäufen. Sprich also mit all denen, und setzt ein Kündigungsschreiben auf, das die Mehrheit der Erben dann unterschreibt.
  • Die bis jetzt aufgelaufenen Mietschulden müsst ihr begleichen. Da werdet ihr nicht drumherum kommen, denn der Mietvertrag lief ja bis jetzt weiter. Du musst aber nur deinen Anteil daran bezahlen (gemäß gesetzlicher Erbfolge). Den Rest müssen die anderen Erben bezahlen (gemäß ihrer Anteile).

Hat deine Mutter auch etwas Vermögen hinterlassen? Dann könnt ihr das nutzen, um damit die Schulden zu bezahlen. Ansonsten muss man es leider aus eigener Tasche abstottern.

Und wie bekommt man ihn aus der Wohnung ?

Das ist dann nicht mehr dein Problem. Wenn der Mietvertrag gekündigt wurde (Mehrheit der Erbengemeinschaft), muss dein Bruder fristgerecht aus der Wohnung ausziehen. Tut er das nicht, ist das dann ein Rechtsstreit zwischen Vermieter und deinem Bruder.