Darf mir Elterngeld und Kindergeld gepfändet werden?

6 Antworten

Unabhängig vom Einkommen bist Du "verpflichtet", die unter Deinem Namen gemachten Schulden abzuzahlen.

Allerdings bist Du momentan nicht "zahlungsfähig" bzw. "leistungsfähig", da Deine Einkünfte unterhalb Deines "Pfändungsfreibetrages liegen. Um eine mögliche Pfändung ausschließen zu können, solltest Du Dein Konto in ein P-Konto ("Pfändungsschutzkonto") umwandeln lassen.

Um die Raten vorübergehend nicht zahlen zu müssen, solltest Du den/ die Gläubiger um eine Aussetzung der Raten bitten.

Die Gläubiger selbst haben mit dem tatsächlichen "Verursacher" nichts zu tun. Gegen diesen musst Du selbst vorgehen (Strafanzeige o.ä. ).

Ich würde an Deiner Stelle nichts mehr zahlen, denn Du liegst weit unter dem Pfändungsfreibetrag, den Du hier ablesen kannst: http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/pfaendungsfreibetraege2011.pdf

Ganz nebenbei, selbst wenn Du über den Pfändungsfreibetrag kommen würdest würde das gelten: Das Elterngeld und vergleichbare Leistungen der Länder sowie die nach § 3 auf das Elterngeld angerechneten Leistungen bleiben bei Sozialleistungen, deren Zahlung von anderen Einkommen abhängig ist, bis zu einer Höhe von insgesamt 300 Euro im Monat als Einkommen unberücksichtigt. Kindergeld ist nicht pfändbar!

Also zusammenfassend: Aufgrund Deines niedrigen Einkommens unterhalb der Pfändungsfreigrenze kann Dir nichts passieren und die können Dir nichts pfänden. Alle Zahlungen einstellen und das Geld zum Essen kaufen verwenden!!!

ABER: Unbedingt ein P-Konto einrichten damit diese Gelder Dir auch zur Verfügung stehen und nicht auf dem Konto gepfändet werden.

Richte dir ein P- Konto ein ,den auf diesen Konto hast du Pfändungsschutz ,bis zu 1045 € ,mit Kind mehr ,du brauchst nur eine P- Kontobescheinigung .Du erreichst ja diesen Betrag gar nicht ,so das dir der normale Freibetrag schon ausreicht.Du kannst natürlich weiterhin versuchen deine Schulden ab zu zahlen.Was aber bei dem Einkommen dir sicher schwer fällt.Rede mit den Gläubigern ,das momentan keine Zahlung möglich ist.

Mit diesem Betrag liegst Du für Dich und Dein Kind deutlich unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Du solltest aber überlegen, inwiefern Du gegen die dritte Person vorgehen kannst.

Zum Beispiel Vorgehen in Form einer Strafanzeige wäre ein Anfang (schwerer Betrug und Identitätsmissbrauch, ggf. Urkundenfälschung). Und dann ggf. einmal eine Beratungsstunde bei einem Anwalt, damit der schauen kann, gegen welche Forderungen man vorgehen kann und gegen welche nicht.

Gegen Vollstreckungstitel kann man beispielsweise vorgehen, wenn diese nicht an deine Adresse verschickt wurden. Denn dann hat die Einspruchsfrist evtl. noch nicht begonnen.

Was kann ich machen?

P-Konto!

Ich habe Schulden in Höhe von 8000€ die auf meinen Namen gemacht worden sind, diese Person aber auf nichts reagiert von mir muss ich es selber abzahlen.

Blabla. Du hättest im Mahnverfahren reagieren können hast du nicht, du hast selbst nicht gegen den eigentlichen Verursacher unternommen also wein nicht.

Hier steht noch nichts von Pfändungen, Kevin. Einen Schritt nach dem anderen :-)

@mepeisen

In der Frage stand das sehr wohl :o