Was tun beim Vorwurf sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung oder sexueller Nötigen? Kann jemanden einfach so behaupten, dass ich sie sexuelle belästigt habe.?

4 Antworten

Anwalt einschalten.

Jeder kann jede Person wegen Vergewaltigung und/oder sexuelle Belästigung anzeigen. Was danach folgt ist, allerdings kein Zuckerschlecken für diese Person.

Oftmals treffen Polizisten schon eine Vorabentscheidung welche Delikte sie aufnehmen wollen (ob sie das dürfen, steht auf der anderen Hand). Auch die Staatsanwaltschaft stellt häufig Verfahren ein.

Wenn es vor Gericht geht, wird die Glaubwürdigkeit überprüft. Wenn der Richter nicht komplett überzeugt heißt, heißt es in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten).

furbo  16.04.2018, 07:08

Du siehst es m.E. nach nicht objektiv. Bei Sexualdelikten ist die Unschuldsvermutung ausgeschaltet, es gilt die "Schuldvermutung". Ich kenne das aus Film und Fernsehen (z.B. Kachelmann), habe das aber auch im eigenen Umfeld miterlebt. Der (angebliche?) Vergewaltiger wird stigmatisiert, selbst der Unschuldsbeweis reicht oft nicht aus, ihn zu entlasten. Selbst die Justiz glaubt nur zu gerne an dessen "Schuld".

Mein Bekannter wurde übrigens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt; der Richter hatte ihn - ohne eine Sachaufklärung zu betreiben - vor die Wahl gestellt: "kein Geständnis - Gefängnis, mit Geständnis - Bewährung", so dass er eine nicht begangene Tat gestanden hat. Ich habe damals auf ihn eingeredet, im Hinblick auf verfassungsgerichtliche Urteile fußend, gegen das Urteil anzugehen, vergebens, er war schon am Ende seiner Kräfte.

catchan  16.04.2018, 12:08
@furbo

Bei Sexualstrafdelikten gilt, wie überall auch, das in-dubio-pro-Prinzip.

Das wird auch nicht ausgehoben. Die sehr geringe Verurteilungsquote bestätigt dies.

Aber wie ich schon sagte, bei solchen Delikten wird die Glaubwürdigkeit überprüft.

Wenn der Richter in einem Fall die Klägerin für glaubwürdiger hält, dann ist das so.

Da ist es zielführender zu fragen warum das so ist.

Hallo,

ich habe so etwas schon mal mitbekommen und am Ende hat sich das Mädchen selbst widersprochen. Man kann solche Beschuldigungen teilweise auch widerlegen. das geht, allerdings ist ein Anwalt ganz ratsam. Nicht immer hat man so viel Glück wie im genannten Beispiel und kann das Gegenteil beweisen.

LG SarahTee

Jup, einfach so. Und ohne Alibi, oder Zeugen, steht ihr Wort gegen das des Anderen. Meistens glaubt man dann der armen, zerbrechlichen Gestalt. Und der Vorwurf verfolgt Denjenigen dann bis zum Ende seines Lebens.