Durfte in der DDR 1969 ein Stiefvater legal mit seiner 16jährigen Stieftochter Sex haben oder war das sexueller Mißbrauch?

3 Antworten

Der Abs. 2 betrifft den Mißbrauch, das bedeutet wenn der GV in beiderseitigem Einvernehmen geschieht ist das nicht strafbar wenn das 16. Lebensjahr vollendet war, also ab dem Tag des 16. Geburtstages.

Tja...schwer zu sagen, wenn man allein nach dem Gesetzestext geht...14 bis einschließlich 16 oder nur 14 bis zum 16. Geburtstag.

In der Logik würd ich sagen, dass es dann ab 16 wohl okay war (einfach wei 17. Geburtstag ne komische Grenze ist,,,aber wer weiß, in der DDR war einiges komisch), vorsichtshalber hätte man aber, damals wohl lieber warten sollen, bis sie 17 war.

Jo, "bis 16" ist bis zum 17. Geburtstag. Also dem Tag, an dem man 16 wird - und zwar um Mitternacht (bis dahin ist man noch 15).

Ist übrigens in Deutschland heute noch so: Sex mit Schutzbefohlenen frühestens wenn sie 16 geworden sind (§ 174 StGB). :)

In Österreich sieht man das hingegen entspannter ...

@Libertinaer

Ja dass das in Deutschland heute so ist, weiß ich (und auch wenn es ab 16 dann an sich zwar okay wäre, haben viele Institutionen wie Schulen usw. dennoch etwas dagegen, wenn die Lehrer was mir einem minderjährigen Schüler haben...da gehts aber einfach darum, dass man davon ausgehen muss, dass der Schüler oder die Schülerin dadurch einen unfairen Vorteil gegenüber den Mitschülern hat...da müsste man beweisen, dass dem nicht so ist, damit man das weiter führen kann, ohne versetzt oder gekündigt zu werden).

Für die DDR, wenn auch dort geboren, bin ich zu jung und ich glaube nicht, dass mit meine Eltern oder Großeltern da weiter helfen könnten, denn ich hoffe, dass sie sich diese Frage nie stellen mussten :)

Wenn sie seine "Schutzbefohlene" war (also von ihm finanziell und existentiell abhängig), dann war das strafbar, wenn es zur Anzeige gekommen wäre.

Wen interessiert das heute noch? Wäre eh verjährt!