Was soll ich machen, wenn ein Haftbefehl vor liegt?
Guten Tag! Habe ein folgendes Problem. Heute morgen hatte ich ein Besuch von einem Gerichtsvollzieher. Ich war leider nicht zu Hause, und wann ich nach Hause kam, habe ich gesehen dass gegen mich ein Haftbefehl vor liegt. Das ist sehr lange Geschichte, die immer noch nicht klären kann. Ich habe die Schulden bei der Sparkasse 400€. Wann ich dieses Problem mit der Sparkasse klären wollte, wollte sie nicht antworten und auf meine ständige Briefe hätte die nicht reagiert. Nun musste ich ein e.V abgeben. Ich habe alles gesammelt und zu diesem Gerichtsvollzieher gefahren, aber der war nicht zu Hause. Ich war pünktlich bei ihm, und habe auch angerufen und auch gehört wie sein Telefon geklingelt hat. Niemand machte auf, und ich habe nach Hause gefahren. (Es war vor paar Monate) Danach hatte ich noch mal ein Termin bei ihm, aber dies mal hatte ich keine Möglichkeit dahin zu fahren, weil ich kein Auto hätte, und die Busse fahren nicht dahin. Ich habe sogar ein Brief zu ihm geschickt, wo ich mich entschuldigt hatte und um einen anderer Termin gebietet. Keine Antwort, Nichts. Und heute kommt er und sagt dass gegen mich ein Haftbefehl vor liegt. FRAGEN. Wie kann ich des jetzt klären? Kann ich diesen Betrag in Raten abzahlen? Er hat gemeint, dass ich ihn heute anrufen soll. Was soll ich zu ihm sagen? Wie kann ich aus dieser Situation rauskommen.? Bitte helfen sie mir, Danke!
17 Antworten
Na, am einfachsten kommst Du da raus, wenn Du ihn heute anrufst und Dich am besten heute noch mit ihm triffst. Der Haftbefehl dient ja nur dazu, Dich dazu zu zwingen, nun auch WIRKLICH endlich eine EV abzugeben. Wenn Du das getan hast, wirst Du ja auch sofort wieder entlassen.
Wenn es hier wirklich einen "Haftbefehl" gibt, haste soviel verbockt, dass "rauskommen aus der Situation" einfach keine Option mehr ist. Mal davon ab, das Du die Entscheidung eines Richters (Haftbefehl!) nicht so einfach ausbügeln kannst.
Was Du tun solltest, ist dich stellen. Pack Dir ein Bündel mit Sachen die Du die nächsten Tage brauchst, und geh zur nächsten Polizeiwache ... Dort sagste wer Du bist, und das man dich wohl sucht.
Der rest passiert von alleine^^
DH ! Nur das Bündelchen kann er mal zu Hause lassen. Der Haftbefehl ist nur für die Abgabe der EV. Nach Abgabe kann er wieder nach Hause. Nur die Schuld bleibt dennoch in voller Höhe zu tilgen.
- frage ich mich warum du nicht zu haus warst, denn allgemein melden sich die GV eine bestimmte zeit vorher an.
- hat der GV noch den haftbefehl stehts noch recht günstig. gibt er den an die polizei ab und die stehn vor deiner tür gibs nur 2 möglichkeiten. sofort zahlen oder sofort einfahren
wenn ein haftbefehl vorliegt, passiert auch genau das, wenn du in kontakt mit der polizei kommst, fährst du ein, dann kannst du alles mit dem haftrichter klären, der Gerichtsvollzieher hat jetzt keinen einfluss mehr, es ist eine strafsache...
gz, wegen 400€^^
Dsa mit dem in Kontakt mit der Polizei kommst , fährst Du ein ist so korrekt. Dann muss nur noch die EV abgegen werden und er darf wieder heim. Dumm nur wenn es Freitnacht ist und der GV erst Montag kommt.
Um die Ratenzahlung hätten sie sich schon lange kümmern können. Mir ist wirklich schleierhaft, wieso manche erst den Schlaf aus haben, sobald ein Haftbefehl in der Welt ist. Natürlich sind widrige Umstände und die anderen Schuld. Am besten kommen sie aus dieser Situation heraus, indem sie 400 Euro plus Kosten auftreiben. Geht das nicht, muss halt die Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen werden. So bitter das auch für den Steuerzahler ist.
Die Ersatzfreiheitsstrafe schützt aber auch nicht vor der Zahlung.
Der Haftbefehl sieht wohl eher eine Erzwingungshaft zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung vor.
Kann auch sein. So ganz bin ich aus dem Text auch nicht schlau geworden. So oder so: Da schwillt mir der Kamm!
Geht das nicht, muss halt die Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen werden
Das ist aber nicht richtig. Ersatzfreiheitsstrafe hat er bei Geldstrafen zu befürchten, nicht aber in diesem Fall. Hier liegen die Schulden bei der Bank. Der HB ist nur für die Abgabe der EV, mehr nicht. Von Ersatzfreiheitsstrafe ist hier im zivilrechtlichen Verfahren an keiner Stelle die Rede. Was nützt der Bank eine Ersatzfreiheitsstrafe? Davon bekommen sie immer noch keinen Cent.
Stimmt nicht! Der HB ist nach der Abgabe der EV erledigt. Eine zivile Sache wird nicht automatisch zur Strafsache nur weil er die EV nicht abgegeben hat.