Haftbefehl wegen 300 € schulden

12 Antworten

Der Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung wird dann erlassen, wenn ein Schuldner einerseits seine Schulden nicht begleichen kann, andererseits sich weigert die Eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abzugeben.

Zunächst wird der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Haftbefehles beauftragt. Im Normalfall sucht er den Schuldner auf und fordert ihn nochmal auf die Eidesstatttliche Versicherung abzugeben. Verweigert dies der Schuldner, so kann der Gerichtsvollzieher ihn mit Hilfe der Polizei verhaften lassen. Der Schuldner wird dann in Beugehaft genommen. Diese dauert so lange bis er bereit ist die Eidesstattliche Versicherung abzugeben, längstens 6 Monate. Die Kosten für die Beugehaft muß zunächst der Gläubiger übernehmen. Er kann diese von dem Schuldner zurückverlangen.

Quelle: http://www.kanzlei-breidenbach.de/glossar/haftbefehl-zivilrechtlicher/

Zunächst ist anzumerken, dass Haftbefehl grundsätzlich auf Antrag des Gläubigers erlassen werden kann, sofern sich der Schuldner weigert, die Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Hierbei dient die sogenannte Erzwingungshaft, den Schuldner zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu zwingen. Einer Ankündigung der Vollstreckung des Haftbefehls bedarf es zudem nicht!

Die Haftdauer ist gemäß § 913 ZPO auf 6 Monate beschränkt. Bitte beachte jedoch, dass sich deine Schulden durch die Erzwingungshaft nicht in Luft auflösen. Letztendlich hast du durch die Verhaftung keine Vorteile. Im Gegensatz, dir werden die Kosten, die durch die Verhaftung entstehen, berechnet und für diese musst du grundsätzlich auch aufkommen (ca. 150-200€ pro Nacht).

Fraglich ist, ob ein Gläubiger wegen 300€ einen Haftbefehl auch wirklich vollstrecken lässt. Dies ist in den meisten Fällen wohl eher nicht der Fall, da der Gläubiger mit den Kosten für den Haftaufenthalt in Vorkasse treten muss.

Bitte beachte zudem, dass ein Haftbefehl als hartes Negativmerkmal in der SCHUFA hinterlegt ist.

Die Wahrscheinlichkeit dass man für die Verweigerung der EV bei einem Schuldenbetrag von 300 € in Erzwingungshaft landet dürfte gegen null gehen, denn der Gläubiger der den HB beantragt muss den Gefängnisaufenthalt bezahlen! Sowas kommt in der Regel nur bei Summen vor bei denen sich das auch lohnt.

Sollte der Schuldner, wenn in Erzwingungshaft, trotzdem die EV verweigern hat der Gläubiger Pech gehabt.

Wenn ein Haftbefehl ausgestellt wird ist der GV schon durch ! Das ist meisst der Fall eines Bussgeldes / Strafe ! Diese wird nach Tagessätzen berechnet ! Ergo . Entsprechende Anzahl der Tagessätze gleich Tage in der JVA Lg

Stimmt! DH.

die eingestellte Frage bezieht sich auf die ZDF Dokumentation vom 07.11.2012. Es geht nicht um Haftbefehl aufgrund Strafe/Bußgeld sondern um Zivilrecht bei Nichtabgabe der Eidesstattlichen Versicherung.

Tagessatzberechnung ist in dieser Sache fehl am Platz.

weigerst du dich die Eidesstattliche Versicherung abzugeben kommst du solange in den knast bis du sie abgegeben hast und wenn das 10 jahre dauert bis du es doch möchtest. ich glaube das nennt sich sogar beugehaft.

mit den 10 Jahren ist logischerweise dummes Zeug.

Aber gut, du hast deinen Nonsens geäußert, 10 Punkte kassiert und darfst dich wieder setzen. LOL