Trotz eidesstattlicher Versicherung in den Urlaub?

2 Antworten

Nein du musst ihn nicht informieren und der wird sich nach der EDV nicht mehr so schnell bei deinem Bruder melden, das andere ist die moralische Frage ob man nicht lieber seine Schulden bezahlt anstatt in Urlaub zu fahren.

Gleich informieren. Und dass es eine Einladungs ist, denn selber viel Geld ausgeben statt die Gläubiger zu bezahlen darf dein Bro nicht.

Er hat es ja geschenkt bekommen somit entstehen ihm dadurch keine Kosten, dass er erst an seine Gläubiger denken muss bevor er was buchen würde ist uns klar, geht nur darum oh es bei der Ausreise zu Probleme kommen kann oder sieht der Zoll davon nichts da es kein strafrechtlicher Haftbefehl ist? 

@Wonny26

Normalerweise gibt es am Zoll keine Probleme. Abgesehen davon kann man erst einen zivilen Haftbefehl bekommen, wenn man die Abgabe der EV verweigert. Solange man mit dem Gerichtsvollzieher zusammenarbeitet und den Termin mit ihm abklärt, gibt es normalerweise gar keine rechtlichen Probleme.