Was passiert wenn ich nicht bezahlen kann?

8 Antworten

bei manchen banken ist es so, dass der erste betrag, mit dem man ins minus geht, noch abgebucht wird.

also mein konto hat auch keinen dispo, und wenn ich jetzt sagen wir 5euro auf dem konto hab, und jemand bucht 20euro ab, dann hab ich -15euro. aber wenn dann nochmal jemand was abbuchen will, dann geht das nicht mehr.

und wenn jemand nicht abbuchen kann gibts eine mahnung und dadurch entstehen zusätzliche gebüren die du dann zahlen musst.

klar, kein stress - die mahnen ja erst mal. 

Wie es bei Dir dann mit Mehrkosten aussieht kann ich Dir nicht sagen. Also ich z.B. bin bei der HUK, zahle quartalsweise, habe keine Lastschrift sondern überweise selber, und dass auch noch immer zu spät, manchmal 2 Wochen später, manchmal 4 Wochen später - wenn ich keine Mahnung bekomme, bleibt es bei dem Versicherungsbetrag, wenn ich eine Mahnung bekomme, sind es 5 Euro mehr, also nicht die Welt.

Das gilt natürlich nur für die Kfz Versicherung. Bei Miete oder anderen Geschichten, kann das auch richtig doof ausgehen (Kündigung etc.). Deshalb bezieht sich meine Info auch wirklich nur auf die Kfz Versicherung. Ich meine, die könnten auch hergehen und sofort mahnen, oder Inkasso einschalten, aber das ist mir bisher (bei der DEVK, HUK 24 und RuV) kein einziges Mal passiert.

Also schlaflose Nächste solltest Du deshalb nicht haben müssen.

vl1994 
Fragesteller
 20.07.2017, 23:25

Genau das wäre mein Plan. Die Kfz Versicherung ist das einzigste was am 01. weg geht jeden Monat und ich hab das gerne alles zusammen. Also das alles an Versicherungen und so weiter am 12ten weg gehen. Also denk ich werde ich das einfach selbst überweißen

n3opr3n  20.07.2017, 23:29
@vl1994

mach das doch so, mach Dir kein Stress. eine Mahnung hier und da gehört einfach dazu :-) machst es ja nicht mit Absicht so wie ich, wobei ich bin einfach nur zu faul - trotz online-banking :-D

vl1994 
Fragesteller
 20.07.2017, 23:30

Haha :D Danke trotzdem

n3opr3n  20.07.2017, 23:31
@vl1994

Gerne, kein Ding :-)

rena101955  21.07.2017, 09:34

Diese Handlungsweise ist aber nicht unbedingt empfehlenswert, da Du dadurch den Versicherungsschutz gefährdest! Bist Du nämlich im Rückstand mit Deinen Beiträgen und es tritt ein Schadensfall ein, kannst Du das Pech haben, dass die Versicherung nicht zahlt!

n3opr3n  21.07.2017, 10:00
@rena101955

Das ist dem Grunde nach schon richtig, aber ich meine gelesen zu haben, dass das bei der 1. Mahnung noch nicht der Fall ist, sofern es sich nicht um den 1. Versicherungsbeitrag handelt. 

Ordnungshalber sollte ich deshalb darauf hinweisen, dass meine Ausführungen oben nur auf die Folgebeiträge gerichtet sind (und NICHT auf den ersten Beitrag)

Bist Du zu Vertragsbeginn bereits mit dem 1. Beitrag in Verzug, entfällt der Versicherungsschutz gleich von Beginn an, bis der Beitrag gezahlt wurde.

Bist Du mit den Folgebeiträgen in Verzug muss (und das steht meine ich in § 38 VVG), muss die Versicherung in seiner Mahnung auf den Wegfall der Versicherungspflicht nach Ablauf der Zahlungsfrist - von ich meine mind. 14 Tagen - hinweisen.

Geht es also um Folgebeiträge, würde ich mich nicht verrückt machen.

 

Wenn Dein Konto keine Deckung aufweist, wird die Bank die Lastschrift nicht einlösen, d.h., Du bist mit der Zahlung im Rückstand, bekommst Mahnung mit Mahngebühr und die Rückbuchungskosten mußt Du auch tragen!

Zusätzlich stellt die Versicherung für die Zukunft das Lastschriftverfahren ein und eine monatliche Zahlungsweise ist dann nicht mehr möglich!

Bessser, Du sprichst mit Deiner Bank und bittest darum, diese Abbuchung ausnahmsweise vorzunehmen, auch wenn nicht genügend Deckung vorhanden ist oder Du änderst die Zahlungsweise auf vierteljährlich und bezahlst Dann per Dauerauftrag quartalsmäßig! Dann hast Du die Möglichkeit, z.B. auch am 15. eines Monats zu überweisen! 

EInfach der Versicherung bescheid geben. Wenn das einmal passiert macht das nix.

Und: Abbuchungen oder Fälligkeiten einfach so legen, dass sie nach dem 12. fällig werden.

vl1994 
Fragesteller
 20.07.2017, 23:26

Ich hab gehört dass das bei der Kfz Versicherung generell nur am 01. im Monat geht

Rosswurscht  20.07.2017, 23:28
@vl1994

Das geht sicher auch zum 15. Gibt ja viele die zur Monatsmitte die Kohle bekommen.

Ruf morgen die Vers. an und klärs ab.

vl1994 
Fragesteller
 20.07.2017, 23:30

Danke :D

Dein Lohn steht dir am letzten Arbeitstag des Monats zu. Ist die Überweisung aus buchungstechnischen Gründen zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, kannst du einen angemessenen Abschlag von deinem Arbeitgeber verlangen, damit du deinen Verbindlichkeiten nachkommen kannst.

Aber wenn du deinen Lohn am 12. erhältst, müsste doch eigentlich am 1. des Folgemonats noch Geld vorhanden sein. Oder hungerst du dann 2 Wochen?

Dass du deine Versicherung bezahlen musst, weißt du doch lange im Voraus. Wo liegt denn da das Problem?

vl1994 
Fragesteller
 26.07.2017, 06:50

Das ist nur ein Beispiel was wäre wenn...