Was passiert, wenn ein 14-jähriger mit einer 13-jährigen schläft?

20 Antworten

Strafrechtlich ist ja hier schon alles beleuchtet worden. Dein Freund würde meines erachtens einige Sozialstunden "aufgebrummt" bekommen. Ich nehme an, dass er auch seinen Spass "dabei" hatte, anders sehe ich das bei seiner Freundin, da mag mehr ihre Neugierde und die Überredungskraft ihres Freundes mitgespielt haben, als ihr eigener Wunsch sexuell aktiv zu werden. Für die Entwicklung eines Mädchens ist es besser, sein erstes Mal (und auch die weiteren) nur aufgrund eines eigenen Wunsches und eigenen Verlangens zu haben. Jedenfalls glaube ich da fest daran!

Brugmansie  22.05.2011, 20:06

Auch bei den Jungen (Männern) sollte es immer der eigene Wunsch und Wille sein!

DrDralle  22.05.2011, 22:08
@Brugmansie

Da gewinnt sowiso immer die Unvernunft

Er müsste dann mit einem Verfahren gem. §176 StGB rechnen. Ich habe mal gelesen das für sowas angeblich schonmal ein 14 Jähriger zu 2 Jahren Jugendarrest verurteilt wurde.

In jedem Fall begeht er dabei eine Straftat und sollte es daher besser lassen.

Also erstmal finde ich es Schade, dass auf eine solche ernstgestellte Frage solche dummen Antworten kommen, hier sollten einige User nochmals überdenken, ob sie wirklich reif genug sind, um hier Fragen zu beantworten...

SO, nun zur Frage...

Also so hart es klingt, aber nach §176 StGB "Sexueller Mißbrauch von Kindern" ist es in Abs. 1 tatsächlich so geregelt, dass sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren nicht vorgenommen werden dürfen ( http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html ).

Sex ist in Deutschland prinzipell erst ab 14 Jahren erlaubt.

Da man ab 14 Jahren strafmündig ist, kann das auch strafrechtlich verfolgt werden. Möglicherweise kommt dann aber nach §21 StGB eine Verminderte Schuldfähigkeit in Betracht. Dies kommt eben auf die gesamte Situation an und dies würde dann ein Richter entscheiden.

Wie einige hier richtig ausführen ist es strafbar und die Polizei muss sogar ermitteln, die darf nicht wegschauen und kann etwa bei einem wütenden Vater "Der hat meine Tochter geknallt!" auch nichts anderes machen als den Vorgang aufzunehmen und der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Von den 1970er bis zu den 1990er Jahren ist allerdings ziemlich klar was dann passiert wäre, wenn wirklich nicht mehr als Sex/Sexuelle Handlungen vorliegt hätte man die Sache wohl sang- und klanglos gemäß § 3 JGG eingestellt.  Sexuelle Handlungen mit einer 13jährigen kann man einem 14jährigen nicht vorwerfen, ich sehe da keinen Unrechtsgehalt, und kein vernünftiger 14jähriger wird einsehen können dass seine Handlung Unrecht sei.  Eine im wesentlichen gleichaltrige Partnerin entspricht der altersentsprechenden Entwicklung und der Staat hat hier kein Recht dies zu verbieten - dies ist unverhältnismäßig.  Nur haben es Strafgerichte generell nicht so mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das hat man zwar mal im Studium gelernt, das ist aber lange her, lieber macht man einen auf Barbara Salesch und spielt Theater mit dem erhobenen Zeigefinger.   Es gibt allerdings durchaus neoprüde Strömungen, Ausdruck dessen ist auch die Kampagne gegen "Frühsexualisierung" und ähnliches. Die thüringer Justiz hat hier einen ziemlichen Unsinn zusammenjudiziert, Respekt vor solchen Gerichtsentscheidungen kann ich nicht haben: http://www.sueddeutsche.de/panorama/dna-probe-von-jugendlichem-gestoppt-karlsruhe-soll-ueber-knutschfleck-entscheiden-1.1594663. Auf der einen Seite ist heute das Verhältnis zur Sexualität sehr locker, auf der anderen Seite gibts eine Gegenbewegung, und da reitet die Reaktion, auch wenn es stark danach ausschaut als würden hier nächtens die reitenden Leichen unterwegs sein - wie in jenem noch unter Franco gedrehtem spanischen Horrorfilm.  Es wird m.E. Zeit dass der deutsche Gesetzgeber diesen Fall regelt weil man bei manchen Gerichten und Staatsanwaltschaften offensichtlich zu blöd ist. 

Anders wären Aktivitäten mit deutlich jüngeren, auch noch nicht entwickelten Mädchen zu sehen, da sollten dann schonmal ein Auge darauf haben, aber das ist hier nicht das Problem.

Das Problem ist, dass man sich bei unter 14jährigen in der Regel keine Probleme macht und sagt dass die eben nicht strafmündig seien. Das ist aber auch nicht so ganz überzeugend weil Strafnorm ist Strafnorm - auch ein Siebenjähriger der klaut begeht einen Diebstahl und der ist zwar nicht verantwortlich und im Regelfall wird überhaupt nichts passieren, aber es wird zumindest bei Häufungen dem Jugendamt mitgeteilt werden. Es ist aber absolut nicht einzusehen warum bei 13-13 nicht passieren soll, hat aber bei einem Pärchen jemand Geburtstag wird es aus der Sicht mancher Juristen plötzlich zum Drama. Der Gesetzgeber sollte das Problem endlich regeln, wie in AT und CH 

Elektrischer Stuhl oder Galgen!

ener76  21.05.2011, 10:08

Mal im Ernst: Ich würde Euch beiden davon abraten, mit einer 13-jährigen zu schlafen. Die ist definitiv noch zu jung. Und wenn ihr es doch unbedingt machen müsst: Bitte, bitte, bitte verhütet und schwängert das Mädchen nicht. Deutschland braucht keine Teenie-Mütter, die dann die nächste Hartz4-Generation bilden!