Was passiert nach einer Anzeige wegen Betrug?

6 Antworten

Wenn du wieder zu Hause bist, geh zur Polizei und frag nach. Dann weißt du erst mal worum es geht.

Erzähl der Polizei ganz genau wie du den Fall siehst und sag bitte die Wahrheit. Wenn du lügst kommt das irgandwann raus und du hast das Nachsehen. Du wirst dann sehen was passiert. Zeig ihnen die Bereitschaft zur Aufklärung zu helfen.

Wenn du alles richtig gemacht hast kann nicht viel passieren - nicht bei 10 Euro, um die es gehen soll.

Einen Anwalt wirst du vorläufig sowieso nicht brauchen - wenn du überhaupt einen brauchen wirst. Mach dich jetzt nicht fertig, sondern genieße deinen Urlaub. Es wird alles nicht so schlimm wie du denkst.

Es kann höchstens passieren, dass du die 10 Euro zurück zahlen musst, wenn du keinen Beweis für den Versand hast.

Tiermustlive 
Fragesteller
 12.07.2015, 19:39

Danke :) aber das ist leichter gesagt als getan 🙈 ich kann seit Tagen an nichts anderes mehr denken. Hab im Internet von ähnlichen Sachen gelesen wo sie trotzdem Strafen undso bekamen .:(

pitti12  12.07.2015, 19:52
@Tiermustlive

sicher ging es da um weitaus höhere Beträge und echten Betrug, der absichlich durchgeführt wurde. Normal schmettert das Gericht solch kleinen Sachen wegen Gerinfügigkeit ab.

Wichtig ist erst mal, dass die Polizei sieht, dass du das ernst nimmst. Deshalb schrieb ich - geh nach dem Urlaub hin. Du kannst denen ja sagen, dass du völlig aufgelöst bist, weil du nicht weißt, was du gemachthaben sollst. Wenn die dann sagen du hättest die Sendung nicht abgeschickt sagst du, wieso - ich habe sie doch abgeschickt.

Manchmal hat man noch ein Zettelchen von der Post, wann man die Sendung bei der Post abgegeben hat und mit welöcher Versandart man verschickt hat. Wenn du das noch hättest ist das zwar kein Beweis der Ankunft der Sendung, aber das du es abgeschickt hast.

Mach dich bitte nicht verrückt! Es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Die Polizei prüft die Sache und befragt den Beschuldigten. Danach gibt die Polizei die Sache an die Staatsanwaltschaft ab. Diese wird wegen Geringfügigkeit die Sache einstellen(§153 StPo), wegen nicht nachweisbarkeit eintstellen(§170 II StPo) oder Anklage gegen den Beschuldigten erheben. Du schreibst von 10€. Meiner Meinung nach wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. 

Also hier in Deutschland gilt immer noch, dass man nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern Dir muss Deine Schuld nachgewiesen werden.

Ich kann dir schlecht raten ob du einen Anwalt zur Seite ziehen solltest. Denn wenn du/deine Eltern keine entsprechende Versicherung haben solltet, wird es wohl teuer. 

In das Führungszeugnis (BZR) werden nur Vorbestrafungen eingetragen. 

- Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten

- Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen

werden nicht nur in das BZR eingetragen, sondern werden deinem (zukünftigen) Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht.

Artus01  12.07.2015, 20:06

Die Antwort ist die Beste bisher, bis auf eine Kleinigkeit.

Die Polizei prüft die Sache und befragt den Beschuldigten. Danach gibt die Polizei die Sache an die Staatsanwaltschaft ab.

Die Polizei prüft überhaupt nichts, sie leitet die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Staatsanwaltschaft prüft dann und gibt gegebenenfalls an die Polizei weiter was sie zu tun hat.

Polizei = Hilsorgan der Staatsanwaltschaft.

Im Brief muss stehen wer anzeigte. Hingehen anhören dann entscheiden ob du sofort was sagen willst oder ob du dich vertreten lassen möchtest. Dieser recht hast du als Beschuldigte.

segler1968  13.07.2015, 09:25

Nein, in dem Brief muss nicht stehen, wer die Anzeige gestellt hat. Das ist ja kein zivilrechtliches Verfahren, sondern ein strafrechtliches. Da ermittelt die Staatsanwaltschaft in eigener Regie.

Das wird ganz sicher eingestellt. Alleine dafür mit dem Strafrecht zu kommen, ist albern. Das hätte man ganz normal zivilrechtlich untereinander klären können. Halt ´ne Reklamation...

Geh zur Polizei. Hör an, was dir vorgeworfen wird. Sage dann, dass du dich nicht weiter äußern möchtest und gehe nach Hause. Dann kann man weiter sehen.

Hallo Tiermustlive,

zu dem was passiert ist.

Du hast ein Buch verschickt, dessen Wert 10,00 Euro beträgt und der Käufer ist der Ansicht, dass er ein falsches Buch erhalten hat und hat nun eine Strafanzeige nach folgender Rechtsgrundlage gestellt:


§ 263 StGB - Betrug 

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar.


Das Entscheidende am Betrug ist, dass Du in der Absicht gehandelt hast zu betrügen. Ist das nicht der Fall, liegt auch kein Betrug vor.

Aus Deiner Schilderung geht hervor, dass Du weder versucht hast hier zu betrügen und vor allem, dass Du die Ware wie beschrieben verschickt hast.

Insofern liegt gar kein Betrug im Sinne des § 263 StGB vor.

Die Polizei hat Dir nun eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in einem Strafverfahren geschickt. Dieser Vorladung musst Du zwar keine Folge leisten, aber ich würde die Vorladung annehmen und zur Vernehmung bei der Polizei erscheinen. Einen Rechtsanwalt brauchst Du hierfür nicht.

Die Vernehmung läuft wie folgt ab:

    Die Polizei wird Dich dann erst einmal über Deine Rechte als Beschuldigte in einem Strafverfahren belehren.Dir wird der Tatvorwurf eröffnet.Nun kannst Du Dich zur Tat einlassen. Dort kannst Du genau schildern,, wie sich das Ganze aus Deiner Sicht abgespielt hat.Die ganze Vernehmung wird schriftlich protokolliert und am Ende der Vernehmung kannst Du Dir das Protokoll noch einmal durchlesen und evtl. was verbessern. Das Vernehmungsprotokoll musst Du dann Unterschreieben.Das Vernehmungsprotokoll geht dann zusammen mit der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft liest sich dann die gesamte Akte, samt Deiner Aussage durch und entscheidet dann, ob

    sie das Verfahren gegen Dich einstellt, was ich sogar für sehr wahrscheinlich halte, weil Du aus meiner jetzigen Sicht den Straftatbestand des Betruges schlichtweg nicht erfüllt hast odersie gegen Dich per Strafbefehl eine Geldstrafe verhängt odersie eine Hauptverhandlung ansetzt und Du Dich vor einem Richter in einem Gerichtsverfahren verantworten musst.

Das ist jetzt im Großen und Ganzen  was auf Dich zukommt.

Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dich einstellt, aber hier eine genaue Prognose zu nennen vermag ich natürlich nicht ohne jede Einzelheit des Falles zu kennen.

Schöne Grüße
TheGrow