Was passiert, wenn mich jemand wegen Diebstahls beschuldigt, ich aber nichts gestohlen habe?

3 Antworten

Wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss hat, dann dürfen die Dein Haus durchsuchen. Dafür genügt ein konkreter Verdacht. Wenn sie nichts gefunden haben bist du entlastet, es sei denn es gibt neue Aussagen/ Beweise. Grundsätzlich müssen die aber Deine Schuld beweisen und nicht Du Deine Unschuld.

Also eigentlich braucht die Polizei einen Beschluss vom Gericht das die das Haus oder Wohnung durchsuchen dürfen. Aber wenn der Verdacht der Verschleierung besteht und Gefahr besteht das der Täter oder Tatverdächtige die Ware die geklaut wurde verschwinden lassen kann dürfen die auch direkt rein.

Aber ist auch gut das du es zugelassen hast damit sieht man auch das du nichts zu verheimlichen hast. Jetzt muss du erstmal abwarten was noch kommt.

Beschluss war da, steht im Text.

ohne beweise hätte die polizei nie eine durchsuchugn machen dürfen, und da die eh nix gefunden haben passiert garnix

Für eine Durchsuchung braucht die Polzei keine Beweise, sondern einen komkrteen Anfangsverdacht. Die Durchsuchung soll ja gerade Beweise erbringen.

ohne beweise hätte die polizei nie eine durchsuchugn machen dürfen
 

 

Wenn Beweise vorliegen, dann ist eine Durchsuchung nicht mehr zwingend erforderlich. Bei einem dringenden Tatverdacht wird ein Richter eine Durchsuchung anordnen um Beweise zu finden.