Ladung als beschuldigter wegen Warenbetrug. Was erwartet mich?

10 Antworten

dann ist mir eingefallen das ich ein PlayStation 3 Spiel was ich vor 3 Monaten über eine. Kleinanzeigen Seite verkauft habe vergessen zu zahlen.

Vorab: Ich gehe davon aus, du hast gekauft, nicht verkauft.

Jetzt zum Fall:

Hast du denn die Ware bereits erhalten (das wäre sehr untypisch, denn eigentlich bezahlt man erst und erhälte dann die Waren.

Wenn ja, dann überweise jetzt schleunigst die Kohle und entschuldige dich für deine Schludrigkeit.

Dann gibst du genau das bei der Polizei an; dass du es vergessen hattest, inzwischen aber bezahlt ist.

Damit sollte das Ganze erledigt sein.

Wenn du aber die Ware noch nicht erhalten hast; dann kann dieser Vorfall nicht der Grund für deine Vorladung sein, denn Nichtzahlung eines Artikels hat rein zivilrechtliche, aber keine strafrechtliche Relevanz.

Hinzu kommt, dass bei den Kleinanzeigen Deals eigentlich via Abholung gegen Cash geschlossen werden; d.h. der Kaufvertrag findet eigentlich erst bie der Übergabe statt.

Ledigliches Interessebekunden ist noch kein Kaufvertrag.

Also ich habe was verkauft aber hab es vergessen zu verschicken. Hab anstatt zu verschicken zu zahlen geschrieben sorry.

Hallo Thomas0023,

also Du hast

  • über die Kleinanzeigen von Ebay
  • etwas verkauft,
  • der Käufer hat Dir das Geld überwiesen,
  • aber Du hast vergessen ihm die Ware zuzusenden.

Da stellen sich mir und sicherlich auch der Polizei ein paar Fragen?

  1. Hat der Käufer sich nie mit Dir in Verbindung und Dich aufgefordert gesetzt den Artikel zu liefern?

  2. Wenn Dich der Verkäufer informiert hat, dass der Artikel bei ihm nicht angekommen ist, warum hast Du dann nicht reagiert?

  3. Sollte Dich der Verkäufer aus welchen Gründen nicht informiert haben, ist Dir dann nie aufgefallen, dass ein Gegenstand noch bei Dir rumliegt, den Du schon vor längerer Zeit verkauft hast?

Zur rechtlichen Seite.

In der Vorladung von der Polizei steht sicher nicht:

Ladung als beschuldigter wegen Warenbetrug>

und dort steht auch nicht:

das ich beschuldigter werden und als Zeuge aussagen >

Weder gibt es den Straftatbestand der Warenbetruges und wenn Du als Beschuldigter vorgeladen bist, kann da nicht drin stehen, dass Du als Zeuge aussagen sollst.

In der Vorladung steht mit Sicherheit, dass Du Beschuldigter in einem Strafverfahren gem. § 263 StGB wegen Betrug bist und zur Vernehmung als Beschuldigter geladen bist.

Eines Vorweg. Die Vorladung ist für Dich nicht bindend und Du brauchst der Vorladung keine Folge zu leisten.

Allerdings ist die Polizei verpflichtet Dir rechtliches Gehör anzubieten und Dir die Möglichkeit zu geben Dich zu der Sache zu äußern. Genau dazu dient die Vorladung zur Vernehmung. Viele denken immer, so eine Vorladung ist immer nur da, damit die Polizei den Täter reinreißen kann, dem ist nicht so.

Die Polizei ist nicht nur verpflichtet alle Beweise zu sammeln, die für Deine Schuld sprechen, sondern auch alle Beweise zu suchen, die für Deine Unschuld sprechen.

Du fragst:

Wie soll ich am besten vorgehen???>

Der Betrug ist eine Tat die vorsätzlich begangen sein muss. Du kannst nicht fahrlässig einen Betrug begehen. Du musst als jetzt glaubwürdig da legen können, dass Du nicht vorhattest, den Verkäufer zu betrügen.

Als erstes würde ich dem Verkäufer auf schnellsten Wege die Ware zukommen lassen. Das geht am besten per versichertes Paket denn dann hast Du erstens den Nachweis, dass Du die Ware versendet hast, zweitens den Nachweis, dass die Waren den Käufer erreicht hat und drittens einen Belag wann das Paket beim Käufer angekommen ist.

In dem Paket würde ich ein Entschuldigungsschreiben legen, in dem Du erklärst, dass Du wirklich nicht vorhattest ihm die Ware vorzuenthalten und wie es passieren konnte, dass Du den Versand der Ware einfach vergessen hast.

Dann würde ich den Termin bei der Polizei wahrnehmen, die Empfangsbestätigung des Paketes und eine Ablichtung des Briefes mit der Entschuldigung und Begründung die Du dem Käufer geschickt hast der Polizei übergeben.

In der Vernehmung ist es wichtig, dass Du wirklich glaubhaft da legen kannst, dass Du nicht vorhattest den Verkäufer zu betrügen in dem Du die Waren nicht lieferst, sondern dass es wirklich ein versehen war und Du nur vergessen hast die Ware zu verschicken.

Der Weitere gang des Strafverfahrens ist dann folgender:

  1. Die Polizei schickt den ganzen Vorgang inkl. Deiner Aussage und auch der Aussage an die Staatsanwaltschaft

  2. Die Staatsanwaltschaft liest sich die ganze Akte durch und entscheidet dann

    • ob sie Deiner Aussage glaubt und somit keinen Betrugsversuch sieht, dann wird sie das Verfahren gegen Dich einstellen.

    • ob sie Deine Aussage für absolut unglaubwürdig hält und glaubt, dass Du mit voller Absicht nur vorgetäuscht hast, die Ware zu behalten und in betrügerischer Absicht die Ware behalten hast. Dann wird ein Richter entweder einen Strafbefehl gegen Dich erlassen in dem die Strafe bereits drin steht oder sie wird weil noch klärungsbedarf ist eine Hauptverhandlung ansetzen, wo im weiteren Verlauf ein Richter das Urteil, sprich Freispruch, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe spricht.

Dann fragst Du:

Und kommt das ins Führungszeugnis??>

Ins Führungszeugnis kommen nur Urteile mit Strafen von über 3 Monaten Freiheitsstrafe oder über 90 Tagessätze. Dementsprechend kommt es ganz auf, welches Strafmass der Richter verhängt.

Schöne Grüße
TheGrow

hallo the crow..kann man dich auch privat anschreiben? Lg

Ins Führungszeugnis wird das nicht kommen. Geh hin und nimm am besten das Geld mit, evtl. lässt der "Gegner" dann die Anzeige fallen. Bitte höflich um Entschuldigung und achte in Zukunft darauf, dass es nicht mehr vorkommt. Wenn Du nicht einschlägig polizeibekannt bist wird es wohl keine großen Probleme geben...

und nimm am besten das Geld mit

Wozu? Um den Vernehmungsbeamten zu bestechen?

evtl. lässt der "Gegner" dann die Anzeige fallen.

Mal ganz abgesehen davon, dass das nicht geht, ist der sehr wahrscheinlich nicht anwesend.

beschuldigter werden und als Zeuge aussagen muss

wass bist du denn jetzt beschuldigter oder Zeuge?

Bei der Polizei musst du keine Aussage machen. Es wäre nicht schlecht wenn du die Ware jetzt sofort bezahlst und dich dort meldest ihnen das sagts und dich entschuldigst. Fall von dort eine Anzeige vorliegt können die diese auch zurückziehen und die Sache wäre erledigt

Strafanzeigen können aber nicht zurückgezogen werden, nur Strafanträge.

Wenn du als Beschuldigter eine Aussage machen musst, dann musst du nur deine Personalien angeben und nichts zum Sachverhalt sagen.

Es waere das allerbeste, wenn du dir einen Anwalt nimmst. Wenn man eine Kleinanzeige nicht bezahlt hat dann wird man nicht wegen Warenbetrug angezeigt.

Erst einmal erhaelst du eine Rechnung und auch Mahnungen von der Redaktion, wo du die Anzeige aufgegeben hast.

Wenn du allerdings die Ware gekauft hast und nicht verkauft hast, wie du schreibst, dann gehe hin und bezahle die Ware sofort und bitte den Glaeubiger, das er die Anzeige zurueckzieht. Dann wird naemlich nichts passieren.