Ich will nicht in den Knast,.....

12 Antworten

Wenn du keine Vorstrafen hast, dann ist das schonmal ein Anfang, nimm dir auf alle Fälle einen Anwalt. Dann zeigst du ja Reue für das was du getan hast und bist einsichtig das du was falsch gemacht hast. Wenn du ganzviel Glück hast, dann läuft es auf eine Geld oder Bewahrungstrafe hinaus. Dann musst du zwar ein paar Auflagen erfühlen aber zumindest nicht in den Knast. Der Anwalt, den gibt es gestellt wenn es zur Verhandlung kommt,

vorstrafen habe ich keine!!!! Ich weiß aber nicht wie ich einen anwalt zahlen soll!!!Gibt es da irgendwelche rechte,dass ich einen günstiger bekommen kann???

@Jessica1991

Dann mach dir kein kopf , kp du kanst einen anwalt vom gericht antragen dafür must du dein einkommensbescheinigungen usw vorlergen aber ich weiß nicht ob der anwalt was bringt , ich hab einen anwalt für 1500 euro genommen , wo wohnst du denn überhaupt welche stadt ? ,

@netlogs

Gibt es da nicht Unterstützung wenn man sich keinen Anwalt leisten kann?

da du nicht vorbestraft bist, 20 Jahre alt bist, aber auch sehr naiv, denke ich wirst du nach Jugendstrafrecht abgeurteilt.

So, wenn das der Fall ist, kommt der wunderbare Haken am Jugendstrafrecht zu tragen. Verhängung der Jugendstrafe (also Knast) erst dann wenn der Richter bei Dir sogenannte "schädliche Neigungen" feststellt. Wenn du also in Deinem Fall schön brav mit der Jugendgerichtshilfe arbeitest und auch dann vor Gericht lieb alles gestehst und Reue zeigst, evtl. vor Beginn der Verhandlung versuchst, den angerichteten Schaden etwas gutzumachen (Rückzahlung, auch zum Teil oder in Raten der ergaunerten Beträge und dich vor Gericht nochmal bei den Opfern entschuldigst (unaufgefordert), dann wirst Du sicher, ganz ganz sicher mit einem blauen Auge (Verwarnung, Sozialstunden oder so) davonkommen.

Anwalt.

Den anwalt kann ich nicht bezahlen,und irgendwie schäme ich mich auch da hin zugehen Ich weiß ich bin selber schuld,dass ich in dieser situation bin!!!!

erzähl dem Richter das...

aber ich kann ja nicht einfach zum richter hingehen,oder???Und was soll ich ihm sagen???

@Jessica1991

doch du kanst an dem richter gehen

Es gibt drei Möglichkeiten:

Die Erste ist: Du gehst zum zuständigen Amtsgericht, holst Dir einen Rechtsberatungsschein und gehst sofort zu einem Anwalt und läßt Dich beraten. Er kann Dir auf jedenfall sagen, was Du jetzt tun musst. Das muss aber schnell gehen.

Zweite Möglichkeit ist, Du gehst direkt zur Polizei und stellst Dich und redest mit IhnenDie, ob man mit einer Geldbuße, die Du in Raten abbezahlst, sowohl an die Kläger als auch an die Polizei. Und dann redest Du mit der Polizei, ob es möglich ist, die Strafe abzuarbeiten! Sage ihnen, dass Du den Schaden bereust und gewillt bist, eine gerchte Strafe auf Dich zu nehmen, nur kein Knast.

Sollten alle Stricke reißen, kommt Möglichkeit 3 in Betracht: Du gehst zum Psychiater oder zum Sozialpsychiatrischen Dienst Deines Bezirks und teilst Ihnen mit, dass Du psychisch überlastet bist mit Deinen Geldsorgen und dass Du Hilfe brauchst. Meistens setzen sie sich dann mit der Gegenpartei auseinander und können dafür sorgen, dass Du nicht ins Gefängnis musst, da Du im Affekt gehandelt hast, als Du psychisch in eine schwere Krise gekommen bist.

Ich drücke Dir auf jedenfall die Daumen und hoffe mit, dass Du aus der Sache schnell wieder rauskommst.

Ich finde im Übrigen Deine Offenheit und Ehrlichkeit, zu Deinem Fehler zu stehen, bewundernswert und vorbildlich.

Danke schön!!!!Ja,das werde ich dann auf jeden fall mal versuchen!!!!Vielen Dank!!!

@Jessica1991

..ist ja alles schön und gut was du hier schreibst,die Sache hat nur einen Haken.Die Polizei verhängt keine Strafen,das macht der Richter durch die Ermittlungen des Staatsanwaltes.Wenn schon dann mußt du zur Staatsanwaltschaft gehen,dass sitzt dein Mann!

@Diddy57

Die Sache hat noch mehr Haken.

Weder gibt es einen Beratungsschein noch Prozesskostenhilfe bei Straftaten. Zudem handelt es sich um ein Offizialdelikt. Da ist keine Buße und keine Ratenzahlung möglich.

Es kommt zur Anklage, es kommt zur Verurteilung. Eine Niederschlagung des Betrugsverfahrens ist nicht mehr möglich.

Auch die Möglichkeit, es nun auf die Psyche zu schieben, wird nicht klappen. Das versuchen nämlich genug Straftäter.

Alles in allem sind die hier genannten Ratschläge überhaupt nicht anwendbar.

@Diddy57

Sie kann aber nicht ungeschützt zum Staatsanwalt reinmarschieren. Sie bräuchte auf jedenfall einen Rechtsanwalt, den sie sich über Prozesskostenhilfe suchen soll. Zudem soll sei einen Rechtsberatungsschein beantragen und ganz schnell zu einem Rechtsanwalt gehen, bevor die Gegenseite zuschlägt.

@moonchild1972

Bevor die Gegenseite zuschlägt? Was um alles in der Welt soll das nur bedeuten?

Lies doch einfach mal meinen Kommentar. Es gibt weder Beratungsschein noch Prozesskostenhilfe für Straftäter.

Und man kann - ob mit oder ohne Anwalt - auch nicht einfach bei der Staatsanwaltschaft reinmarschieren. Da wird nämlich nicht nur rumgesessen.

@Terrorpinguin

..selbst wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast,für begangene Straftaten springen die auch nicht ein..Ist zwar manchmal hart,aber is nun mal so.

@Diddy57

nein, so ist es nicht! Sorry ;-)

@Terrorpinguin

tut mir Leid für Dich, wenn Du das so siehst :-)

@Terrorpinguin

Habe Dein Kommentar gelesen...ich hoffe, es geht Dir nun besser :-)

@moonchild1972

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...