10 anzeigen wegen betrug bei eBay ?

14 Antworten

Ja, hier wird wohl auf Tatmehrheit abgestellt, also alle nachweisbaren Straftaten angeklagt und mit einer Gesamtstrafe abgeurteilt.

Die Schadenswiedergutmachung sollte sich mildernd auf das Strafmaß auswirken.

Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt.

Handy sicherstellen und auswerten macht nach dem längeren Zeitraum seit Begehung der Taten keinen Sinn mehr.

Sollte sie sich entschließen, bei der Polizei auszusagen, was sie im übrigen nicht tun muß, kann sie dort ohne Handy hingehen. Sie muß ja an der Aufklärung begangener möglicherweise bislang unentdeckter Staftaten nicht aktiv mitwirken.

Das ist natürlich keine Sammelklage, google erstmal den Begriff, bevor Du ihn benutzt.

Und ja, es kann alles gecheckt werden.

Und nein, keine Tipps, das Hühnchen braucht nen tüchtigen Schuss vor den Bug.

Soll sie sich halt einen Anwalt nehmen.

Wird es eine Sammelklage sein weil alles im gleichen Zeitraum passiert ist ?

Also das kann ich dir beantworten. Das deutsche Recht kennt keine Sammelklagen. Daher wird es auch zu keiner Sammelklage kommen.

Gruß

Sie meint wahrscheinlich eine Klage wegen bandenmäßigen Betrugs. Das kann hier gut der Fall sein.

@annajo2005

Wo siehst du denn bei einer Einzeltäterin eine Bande?

Die Polizei wird sicherlich schauen, ob es noch mehr Fälle gibt und zu diesem Zweck PC, Handy und Konto überprüfen.

Ich glaube, dass es bei 10 Anzeigen nicht bei einem "Dududu!" bleiben wird. Es wird zu einer Verhandlung kommen und sie wird einen ordentlichen Schuss vor den Bug bekommen.

Aber das hat sie sich redlich verdient.