Was passiert bei Anzeige wegen Betrug?

3 Antworten

Mit 19 ist man voll strafmündig.

Wer vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist,

bekommt in der Regel keine Gefängnisstrafe.

Zur Polizei mußt Du nicht. Höchstens Dich schriftlich äußern.

Aber auch das nicht zwingend.

Und wenn Du Dich von einem Anwalt vertreten lässt, wieder

diese alles notwendige für Dich regeln.

Selbstverständlich mußt Du die Anwaltskosten bezahlen.

Im Falle einer Verurteilung zusätzlich die Gerichtskosten

sowie eine mögliche Geldstrafe.

Derniemalslacht  04.05.2017, 04:31

Soweit die strafrechtliche Seite.

Der Betrogene kann überdies zivilrechtlich gegen Dich vorgehen.

1.) Ein Betrug liegt nur vor, wenn man einen anderen getäuscht hatte: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html

Also wenn man nie vorgehabt hatte, einen Vertrag zu erfüllen, aber dennoch Geld annimmt.

Kein Betrug liegt vor, wenn einem die Ware abhanden kommt oder kaputt geht, bevor man sie übersenden kann.

2.) Man muss unterscheiden zwischen Strafrecht und Zivilrecht.

3.) Bei einem Strafverfahren sieht es mit den gegnerischen Anwaltskosten so aus: https://dejure.org/gesetze/StPO/472.html

4.) Bei zivilrechtlichen Forderungen und Verfahren sieht es generell so aus:

Wenn der Schuldner in Verzug ist, "darf ein Geschädigter auch in einem einfach gelagerten außergerichtlichen Rechtsstreit einen Rechtsanwalt beauftragen und vom Schädiger die Kosten hierfür verlangen." http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/bgh-urteil-ix-zr-280-14-rechtsanwaltskosten-erstattungsanspruch-13-gebuehr-regelmaessig-erforderlich/

Ob du schon in Verzug warst, wissen wir nicht. Das kommt auf die Umstände an. Üblicherweise bist du wohl ab einem Monat Liefer-Verzögerung in Verzug.

5.) Dies sind zivilrechtliche Anwaltskosten und sonstige Mahnkosten. Hinzu kommen am Ende schlimmstenfalls noch zivilrechtliche Verfahrenskosten.

6.) Und nun wieder zu den strafrechtlichen Kosten: Was ein Straf-Gericht bei einem Urteil oder bei einer Einstellung von dir verlangen kann, steht in Wikipedia - Strafmaß.

Gruß aus Berlin, Gerd

Einmal zivilrechtliche Ansprüche wegen Schadensersatz und strafrechtliche Folgen.

Im zivilrechtlichen Anspruch ist die Summe und die Kosten wie Anwalt, etc zu ersetzen. Diesen Anspruch zu erfüllen kann sich strafmildernd auswirken.

Die strafrechtlichen Folgen sind anders. Nach einer Anzeige wegen Betrug prüft die Polizei und Staatsanwaltschaft ob ein Anfangsverdacht auch besteht und wird diesbezüglich Ermittlungen zur Beweissicherung aufnehmen.

Aufforderung zur Polizei muss man nicht folgen. Ebenso muss man zur Sache nicht aussagen, man darf sogar wissentlich alles abstreiten, lügen und anders hinstellen. Der Beschuldigte hat hier wesentlich andere Rechte als ein Zeuge.

Sollten die Beweise ausreichen, wird entweder ein Strafbefehl oder Anklage bei Gericht beantragt.

Das Gericht prüft es und wird es in der Regel auch erlassen. Strafbefehl wäre nach Erfüllung beendet bzw. bei Widerspruch wird ebenfalls Anklage erhoben.

Der Anklage folgt das Gerichtsverfahren, dass bei guter Beweislage auch mit einer Strafe enden kann.

Wenn man vorher unbescholten war, den Schaden ersetzt hat, bestehen strafmildernde Umstände. Auch kann in diesem Alter noch das Jugendstrafrecht angewendet werden.

Es kommt viel auf das Verhalten des Beschuldigten darauf an, ob das Gericht bei einer solchen Summe eine Einstellung des Verfahrens mit Auflagen oder Geldstrafen, Freiheitsstrafe mit Bewährung oder ohne verhängt. Das letztere eher unwahrscheinlich.