was muss ich da schreiben?

6 Antworten

Den wirst Du auch als Zeuge nicht absagen können, sondern musst Deinen Flug verschieben! Andernfalls rate ich Dir, beim Gericht anzurufen und zu fragen, ob Du schriftlich Aussagen darfst oder vorab, was dann per Videoaufzeichnung im Saal abgespielt werden kann. Ansonsten bist Du ja, nehm ich mal an,Deutche und kannst auch aus dem Ausland zum Termin geladen werden. Nimmst Du den Termin nicht wahr, machst Du Dich damit auch strafbar!

Ich war auch mal als Zeuge geladen und wurde krank, da konnte ich meine Aussage auch schriftlich machen. Dies hat der Antwalt der Person arangiert, für die ich aussagen mußte. Ich könnte mir gut vorstellen, daß dies in so einem Fall auch möglich ist. Einfach mal fragen, kostet ja nichts.

hmmh , das ist eine bürgerpflicht , frag nach , ob du die ausaage vorher schon schriftlich machen kannst , ansonsten mußt du da sein

du wirst um diesen Termin nicht rum kommen,da musst du hin.Abweseheit ist nur durch krankschreibung möglich

Lifthrasil  17.07.2009, 12:32

Aber auch nur dann, wenn man bettlägrig krankgeschrieben ist. Eine Vorladung als Angeklagter oder Zeuge kann, darf und vor allem sollte man nicht einfach absagen oder ignorieren. Kann nach hinten losgehen...

frage bei gericht nach wie das mit den kosten ist wenn du aus schweden anreisen musst um zum termin anwesend zu sein

Lifthrasil  17.07.2009, 12:37

Das ist auch eine Möglichkeit. Nur sei anwesend, sonst machst Dir unnötig das Leben schwer.