Entschädigung als Zeuge vor Gericht?

3 Antworten

Erstattet werden

  • Fahrtkosten (Zug, U-Bahn, PKW)
  • Abwesenheitsgeld (darin enthalten sind die Verpflegungskosten)
  • Verdienstausfall oder Freizeitentschädigung
  • sonstige Auslagen (z.B. Parkkosten)
  • Übernachtungskosten

Warum fährst du nicht schon am Vortag los und übernachtest im Hotel.
Die gängige Meinung ist, dass es einem Zeugen nicht zugemutet werden kann, vor 6 Uhr das Haus zu verlassen.
Du kannst also am Vortag anreisen und am Terminstag ganz entspannt zu Gericht gehen.
Informiere dich vorsichtshalber deswegen bei Gericht, ob derjenige, der für die Zeugenentschädigung zuständig ist, auch diese gängige Meinung vertritt.

Hallo,

Sie werden nach dem JVEG entschädigt.

Sie bekommen Fahrtkosten: (0,30 EUR pro Kilometer), Sie bekommen den Verdienstausfall erstattet, wenn Ihnen kein Verdienstausfall entstanden ist, dann bekommen Sie 3,5 EUR pro Stunde maximal 10 Stunden pro Tag.

Eine gesonderte Verpflegungspauschale erhalten Sie nicht. Wenn Parkgebühren anfallen, dann erhalten Sie diese ersetzt.

Ja. Unter Umständen wird sogar die Unterbringung für eine Nacht bezahlt, wenn der Zeuge einen besonders langen Anfahrtsweg hat. Ob das bei 6 Stunden der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Aber ggf. lohnt sich eine Nachfrage bei der Gerichtskostenstelle.