Einzel Gespräch vor Gericht?

4 Antworten

ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass die Angeklagten den Saal verlassen müssen- aussagen musst du aber immer, solange du zumindest nicht mit den Angeklagten verwandt bist oder dich selber mit einer Straftat belasten würdest. https://dejure.org/gesetze/StPO/247.html

Gerichtsverfahren sind grundsätzlich öffentlich.

Der Richter entscheidet, ob für deine Aussage die Öffentlichkeit zeitweilig ausgeschlossen werden kann.

Du kannst ihm deine Bedenken ja vorab schriftlich mitteilen.

Ein Einzelgespräch wird es wohl eher nicht geben, ebenso wenig, dass der Angeklagte den Raum verlässt, schließlich hat er ein Recht darauf zu hören, was da gesagt wird.

Nein .. Das macht man in der Regel nur bei kleinen Kindern wenn es nötig ist.

Du musst Aussagen sofern du kein Verweigerungsrecht hast.