Vor Gericht: Angaben zu meiner Person?!

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Du mußt wahheitsmäßige Angaben zu Deiner Person machen. Manche Richter fragen auch nach dem Wohnort. Manche beschränken sich auf die Fragen nach Vornamen, Nachnamen, Geburtsort und ob Du mit dem Angeklagten verwandt oder verschwägert bist. Dann stünde Dir nämlich ein Aussageverweigerungsrecht (korrekt Auskunftsverweigerungsrecht) zu. Niemand braucht Angehörige zu belasten. Du kannst auch Antworten auf Fragen verweigern, wenn Du Dich selber belasten könntest. Der Richter wird es Dir erklären. Dass muss er sogar.

Wenn Du bereits schlechte Erfahrungen gemacht hast und befürchtest bedroht zu werden, dann sage das dem Richter. Er wird dem Angeklagten dann schon vorsorglich den Kopf waschen und ihn vor so etwas deutlich warnen. Es steht dann außerdem im Verhandlungsprotokoll. Rechts vom Richter sitzt der Protokollführer. Zu Deiner rechten siehst Du dann den Staatsanwalt. Zu den Aufgaben eines Richters gehört auch, die Zeugen in der Verhandlung zu schützen.

Beantworte alle Fragen des Richters/Staatsanwaltes und auch des Rechtsanwaltes des Angeklagten unbedingt wahrheitsgemäß ! Ansonsten machst Du Dich strafbar. Hab keine Angst. Der Richter weiß auch, dass Du erst 14 bist und wird seine Vernehmung entsprechend durchführen. Lass Dich nicht wie bei Fernsehgerichtssendungen üblich zu Unsachlichkeit hinreißen. Geh nicht auf Provokationen des Angeklageten ein. Ignorier ihn einfach. Du kannst auch Deine Eltern mitehmen. Es wird schon gut gehen. Hab keine Angst.

Du kannst Deine Bedenken dem Richter vor der Verhandlung mitteilen und natürlich solltest Du Deine Eltern mitnehmen. Du kannst auch schriftlich mitteilen, dass Du aus den von Dir angeführeten Gründen nicht möchtest, dass man Deinen Wohnort nennt. Dafür hat jeder Richer Verständnis und man wird es berücksichtigen.

Mach dir keinen Kopf, Deine Adresse kennt er schon wenn er die Anklageschrift gelesen hat.

Normal hat der Richter deine Daten, weise ihn vielleicht davor nochmal drauf hin. Normal reichen Name, Ort, Alter, Familienstand und Bezug zum Angeklagten