Was kann ich tun, Küchenkauf unter falschen Tatsachen

6 Antworten

Dein Problem ist wahrscheinlich, dass Du leider das Gebrabbel des Verkäufers im Nachhinein nicht wirst nachweisen können. Das Möbelhaus und der Verkäufer werden im Streitfall vor Gericht natürlich abstreiten, die von Dir zitierten Äußerungen getätigt zu haben.

Wenn Du keinen Zeugen dafür hast, hast Du keine Chance. Es zählt dann das, was auf dem Papier steht. Etwas anderes kann und darf der Richter nicht zur Entscheidungsfindung heranziehen.

Bitte was nicht? Ist aber so: Vertrag ist Vertrag.

Wenn du aus der Nummer raus willst - dafür brauchst du etwas belegbares. Denkbar ist zB eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Diese scheidet aber deshalb aus, weil die endgültigen Konditionen ja zu deiner Zufriedenheit waren. Letztlich kannst du freilich behaupten, dass du die Küche gerade genommen hast, weil du dachtest, eine doppelt so wertvolle Küche zu kaufen - aber ein Gericht von dieser Auffassung zu überzeugen, halte ich für aussichtslos.

Dass mit den Anpreisungen wettbewerbsrechtlich womöglich etwas faul ist, hat auf deinen Vertrag keine Auswirkung: Wie gesagt, du bist mit dem Endpreis schließlich einverstanden gewesen. Und ein bisschen Informationsvorsprung gehört in einer wettbewerbsorientierten Wirtschaft dazu - du hättest dich genau so informieren können.

Hast du einen Finanzierungsvertrag dazu abgeschlossen? Daraus könnte sich ein Widerrufsrecht ergeben.

Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht

Geh hin und verhandele, bringe die Ausdrucke aus dem Internet mit, wahrscheinlich werden sie nachgeben und Dir den Preis senken. Die sind auch nicht an Ärger interessiert.

Es gibt bei Küchen keinen Listenpreis. Die Angebote im Internet sind noch mehr Fack als die im Geschäft. Dort steht eine Küche als Bild und das was du zum Schluss brauchst entscheidet deine Wohnung. Du kannst natürlich eine große Küche mit mehr Schränken kaufen aber das nützt dir nix wenn das Zeug nicht reingeht. Desweiteren steht im Internet auch nicht das die Türen gedämpft sind ( was extra kostet) das Aufmaß vor Ort ( was extra kostet) und und und. Eine Küche im Küchenstudio geht immer am Anfang etwas teurer aber zum Schluss ist sie doch billiger. Ein kleines Beispiel: ein Unterschrank mit 1 Schubladen 2 Auszügen kostet alleine ca. 1200,-€. Kaufst du aber eine ganze Küche läuft dies über eine Blockverrechnung da der Herrsteller weniger Aufwand hat und so kostet der Schrank nur noch 600,-€. Wenn du das jetzt auf die ganze Küche rechnest kommt da echt was zusammen. Freilich steht beim Verkauf erstmal der Preis ohne Blockverrechnung aber es gibt echt Leute die verhandeln nicht und kaufen es so. Desweiteren gibt es in Deutschland nicht ein Möbelhaus was dich mit den Küchenplänen und einer Preisaufstellung gehen lässt ohne das du unterschreibst. Weder Höffner, Segmüller oder wer auch immer macht das. Erst unterschreiben dann bekommst du die Pläne. Glaube mir wenn ich sage ja du hast dich etwas überrumpeln lassen aber glaube nicht alles was im Internet steht. Man will dich da genauso locken wie im Geschäft mit den 50%. Übrigens kannst du deine Küche bis 14 Tage nach Unterschrift noch verändern erst dann wird sie bestellt aber Stornieren kostet 25% vom Preis. Also überleg dir ob du vor Gericht gehst oder nicht.

Der Knackpunkt steckt meiner Meinung nach in der Frage, ob es den genannten Listenpreis gibt oder nicht. Falls nicht, dürfte das Angebot "50% Rabatt" einen Verstoß gegen die PAngV darstellen. Das wäre dann, wie du es so schön formulierst, "Beschiss". Allerdings sind hohe Rabatte bei Möbelhäusern praktisch ein Dauerzustand, und die werden wohl routiniert darin sein, sich dahingehend abzusichern, dass der "Listenpreis" tatsächlich irgendwo auftaucht.

Zu deiner zweiten Frage: du kannst die Küche nicht einfach "billiger machen", und natürlich hast du nicht das Recht, einfach weniger zu zahlen als vertraglich vereinbart. Weil nämlich Vertrag Vertrag ist, ob es dir passt oder nicht.