Was kann ich tun, Küchenkauf unter falschen Tatsachen
Folgendes. Ich war bei einem Möbelhaus mit Küchenabteilung. Ich ging hin sagte ihm ich brauch ne Küche und hätte gerne eine zusammengestellt damit ich eine Kostenübersicht über alle bekomme für die Wohnung (also Küche, Wohnzimmer usw). Er stellte sie mir zusammen und nannte mir den Preis 11467 €....Dann sagte er mir weil sie einen Vertrag mit dem Küchenhersteller haben können sie mir die Küche 50% billiger geben. Dachte mir natürlich erstmal in meiner naiven Denkweise, "KLASSE" wie geil ist das den. Er überrumpelte mich regelrecht und ruckzuck war der wisch unterschrieben. Obwohl ich anfangs noch sagte ich will erst einmal eine Kostenübersicht machen und brauch dafür lediglich den Preis für die Küche und das Bild möchte er mir bitte ausdrucken damit ich mir auch über die Farbe und Form vorher nochmal genauer Gedanken machen kann(worauf er eh Antwortete das kann er nicht erst muss ich unterschreiben). Wie gesagt auf einmal war das Ding wie von Zauberhand unterschrieben und er wollte bis Freitag (es war Montag 20 Minuten vor Feierabend als ich reinkam) 50% als Anzahlung. War erstmal auch so kein Problem. Aber dann nach einiger Zeit fing ich an genauer nachzudenken und dachte mir "was hast du denn nun gemacht". Und bei genauerem Überprüfen ist mir das mit den 50% Rabatt wegen dem Vertrag erstmal so richtig aufgefallen. Ich sah ein wenig im Internet nach meinem Küchenmodell. Und dann traf es mich wie ein Blitz. Die selbe Küchenmarke mit TEUREREN Elektrogeräten und auch 2 Elektrogeräte mehr und wesentlich größer, viel mehr Schränke und Lackfronten und Natursteinarbeitsplatte (zusammengestellt KEIN Austellungsstück) für 10500€ also knapp 940 € Billiger als meine angeblich SO günstige Küche. Also ist es so, die angeblichen 50% Rabatt entsprechen dem Echten Preis der Küche und die 11467€ "LISTENPREIS" (das sagte er wortwörtliche so mit dem Listenpreis) haben NIIIIEE existiert. Wir reden hier von einer SEHR kleinen Küche mit normaler Arbeitsplatte günstigem Ofen, kochfeld, Abzugshaube und Geschirrspüler (Kühlschrank ist hier nicht dabei). Und nun zur eigentlichen Frage. Das ist doch Beschiss auf niedrigstem Niveau oder Irre ich mich da? Mann kann doch keinen angeblichen Listenpreis vorhalten sagen man zieht 50% ab weil sich das Möbelhaus und der Hersteller so doll lieb haben und man zahlt am Ende eig den Original ECHTEN Listenpreis. Also mal ganz ehrlich für mich sind das gesetzeswidrige Methoden oder Irre ich mich da? Desweiteren eine Zweite Frage: Wenn ich die Küche jetzt nachträglich billiger machen will müsste ich trotzdem den Vollen Preis zahlen und würde z.b. die 400 € als Gutschein bekommen obwohl ich noch nichtmal etwas bezahlt hab :O, ist das auch einfach so möglich oder bin ich im Recht wenn ich die 400€ einfach weniger bezahle? bitte nur Antworten die auch belegbar sind mit Paragraphen oder Fällen oder auch von Rechtsanwälten die sich damit auskennen und keine 08/15 "Vertrag ist Vertrag" Antworten. Bedanke mich schonmal die Antworten
6 Antworten
Dein Problem ist wahrscheinlich, dass Du leider das Gebrabbel des Verkäufers im Nachhinein nicht wirst nachweisen können. Das Möbelhaus und der Verkäufer werden im Streitfall vor Gericht natürlich abstreiten, die von Dir zitierten Äußerungen getätigt zu haben.
Wenn Du keinen Zeugen dafür hast, hast Du keine Chance. Es zählt dann das, was auf dem Papier steht. Etwas anderes kann und darf der Richter nicht zur Entscheidungsfindung heranziehen.
Bitte was nicht? Ist aber so: Vertrag ist Vertrag.
Wenn du aus der Nummer raus willst - dafür brauchst du etwas belegbares. Denkbar ist zB eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Diese scheidet aber deshalb aus, weil die endgültigen Konditionen ja zu deiner Zufriedenheit waren. Letztlich kannst du freilich behaupten, dass du die Küche gerade genommen hast, weil du dachtest, eine doppelt so wertvolle Küche zu kaufen - aber ein Gericht von dieser Auffassung zu überzeugen, halte ich für aussichtslos.
Dass mit den Anpreisungen wettbewerbsrechtlich womöglich etwas faul ist, hat auf deinen Vertrag keine Auswirkung: Wie gesagt, du bist mit dem Endpreis schließlich einverstanden gewesen. Und ein bisschen Informationsvorsprung gehört in einer wettbewerbsorientierten Wirtschaft dazu - du hättest dich genau so informieren können.
Hast du einen Finanzierungsvertrag dazu abgeschlossen? Daraus könnte sich ein Widerrufsrecht ergeben.
Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht
Geh hin und verhandele, bringe die Ausdrucke aus dem Internet mit, wahrscheinlich werden sie nachgeben und Dir den Preis senken. Die sind auch nicht an Ärger interessiert.
Es gibt bei Küchen keinen Listenpreis. Die Angebote im Internet sind noch mehr Fack als die im Geschäft. Dort steht eine Küche als Bild und das was du zum Schluss brauchst entscheidet deine Wohnung. Du kannst natürlich eine große Küche mit mehr Schränken kaufen aber das nützt dir nix wenn das Zeug nicht reingeht. Desweiteren steht im Internet auch nicht das die Türen gedämpft sind ( was extra kostet) das Aufmaß vor Ort ( was extra kostet) und und und. Eine Küche im Küchenstudio geht immer am Anfang etwas teurer aber zum Schluss ist sie doch billiger. Ein kleines Beispiel: ein Unterschrank mit 1 Schubladen 2 Auszügen kostet alleine ca. 1200,-€. Kaufst du aber eine ganze Küche läuft dies über eine Blockverrechnung da der Herrsteller weniger Aufwand hat und so kostet der Schrank nur noch 600,-€. Wenn du das jetzt auf die ganze Küche rechnest kommt da echt was zusammen. Freilich steht beim Verkauf erstmal der Preis ohne Blockverrechnung aber es gibt echt Leute die verhandeln nicht und kaufen es so. Desweiteren gibt es in Deutschland nicht ein Möbelhaus was dich mit den Küchenplänen und einer Preisaufstellung gehen lässt ohne das du unterschreibst. Weder Höffner, Segmüller oder wer auch immer macht das. Erst unterschreiben dann bekommst du die Pläne. Glaube mir wenn ich sage ja du hast dich etwas überrumpeln lassen aber glaube nicht alles was im Internet steht. Man will dich da genauso locken wie im Geschäft mit den 50%. Übrigens kannst du deine Küche bis 14 Tage nach Unterschrift noch verändern erst dann wird sie bestellt aber Stornieren kostet 25% vom Preis. Also überleg dir ob du vor Gericht gehst oder nicht.
Der Knackpunkt steckt meiner Meinung nach in der Frage, ob es den genannten Listenpreis gibt oder nicht. Falls nicht, dürfte das Angebot "50% Rabatt" einen Verstoß gegen die PAngV darstellen. Das wäre dann, wie du es so schön formulierst, "Beschiss". Allerdings sind hohe Rabatte bei Möbelhäusern praktisch ein Dauerzustand, und die werden wohl routiniert darin sein, sich dahingehend abzusichern, dass der "Listenpreis" tatsächlich irgendwo auftaucht.
Zu deiner zweiten Frage: du kannst die Küche nicht einfach "billiger machen", und natürlich hast du nicht das Recht, einfach weniger zu zahlen als vertraglich vereinbart. Weil nämlich Vertrag Vertrag ist, ob es dir passt oder nicht.