Vom Kaufvertrag zurück treten (XXXLutz Küche)?

4 Antworten

Ein Widerrufsrecht haettet ihr nur, wenn ihr die Kueche unter Mitwirkung des Kuechenhauses finanziert haettet. Dies allerdings auch nur 14 Tage ab Erhalt der Widerrufsbelehrung von der finanzierenden Bak (bzw. des Haendlers selbst, wenn dieser selbst das Darlehen gegeben hat), danach nicht mehr.

Sonst gibt es hier kein Widerrufsrecht und ihr muesst den Vertrag erfuellen. Erfuellt ihr ihn hingegen nicht, habt ihr dem Kuechenhaus Schadensersatz zu zahlen. Die Vereinbarung von 25% des Kaufpreises als pauschalisierter Schadensersatz ist weitestgehend gerichtsfest. Da werdet ihr dann wohl nicht herum kommen.

Das gilt allerdings nur, wenn ihr die Kueche im Moebelhaus selbst gekauft habt. Habt ihr sie hingegen online gekauft, gibt es grundsaetzlich ein vierzehntaegiges Widerrufsrecht.

Ich gehe davon aus, dass ihr in Deutschland gekauft habt. In Oesterreich koennte es etwas anders aussehen.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an  

Beispiel

BDSK Handels GmbH & Co KG 

XXXLutz Online Shop 

Sülzenbrücker Straße 7 

99192 Apfelstädt 

E-Mail: shop@xxxlutz.de 

Tel: 0931 / 35 95 500 

Fax: 0931 / 35 95 50 33 

Muster-WiderrufsformularWenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

- An BDSK Handels GmbH & Co KG, XXXL-Onlineshop, - Kundenservice –, Mergentheimer Str. 59, 97084 Würzburg, E-Mail: shop@xxxlutz.de, Fax: 0931 / 35 95 50 33 

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung 

- Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

- Name des/der Verbraucher(s) 

- Anschrift des/der Verbraucher(s) 

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

- Datum 

______________ 

Das ganze gilt aber nur für den Online-Shop. Nur hier besteht ein 14 tägiges Widerrufsrecht, da es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt.

Wenn der Fragesteller die Küche direkt im Markt gekauft hat, besteht so ein Recht nicht.

Zur Rechtslage kann ich leider nichts sagen. Aber rein vom Bauchgefühl denke ich schon das sie das dürfen.

Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen und eine Einbauküche wird ja zum Teil maßgefertigt. Das bedeutet das Menschen schon Arbeit darein gesteckt haben. Von daher ist es eigentlich sogar kulant von ihnen gegen eine Teilzahlung euch aus dem Vertrag herauszulassen.

Dagegen könn ihr gar nichts tun und sogar noch froh sein, dass Ihr nur 25% zahlen müsst.

Wenn Ihr die Küche im Möbelmarkt gekauft habt, besteht kein Widerrufsrecht.