Was ist mit einer Grundschuld gemeint?

10 Antworten

I.d.R. wird eine Grundschuld zu Beginn einer Finanzierung eingetragen - das Haus dient dann demjenigen, auf dem die Grundschuld lautet in Höhe der selbigen als Sicherheit und kann wenn der Kredit nicht gezahlt wird, Zwangsversteigert werden. Der Betrag über den die Grundschuld lautet steht dann dem Gläubiger zu. Ist eine Schuld bereits getilgt, ist die Grundschuld hinfällig und kann gelöscht werden - dann ist das Haus ja als Sicherheit nicht mehr nötig. Mit einer "Schuld" im Sinne eines Kredites hat das aber nichts zu tun.  Allerdings muss das ganze über das Amtsgericht geregelt werden soweit ich weiß und das kann sich ziehen. Sollte bspw. ein neuer Kredit aufgenommen werden, würde man sich so allerdings die Eintragung und die entsprechenden Kosten dafür sparen.

Ein Kreditinstitut lässt sich zur Absicherung seines Darlehens eine Grundschuld auf dem beliehenen Grundstück eintragen.

Wenn das Darlehn getilgt ist, kann der Grundstückseigentümer vom Kreditinstitut eine Löschungsbewilligung erhalten und damit über einen Notar die Grundschuld im Grundbuch löschen lassen.

Das ist aber mit Kosten verbunden.

Ich habe auf meinem Haus Grundschulden über 220.000,00 DM. Die Bankdarlehen sind schon lange getilgt.

Ich lasse die Grundschulden nicht löschen.

Die Grundschuld ist jetzt eine "Eigentümergrundschuld".

Und keine Angst: Das Kreditinstitut kann aus der Grundschuld keinen Honig saugen, denn es müsste nachweisen, dass es noch Forderungen an mich hat..

Alle deine Gedanken sind im Rahmen des Möglichen. Du musst das Antwortschreiben der Bank abwarten. Bei größeren Beträgen wählt man den Betrag der Grundschuld oft höher als den eigentlichen Kreditbedarf. Ist man am Bauen, kann man den Geldbedarf nur grob überschätzen. Damit im Fall einer benötigten zusätzlichen Finanzspritze nicht noch eine weitere Grundschuld eingetragen werden muss, kann also der Betrag Darlehen zu Grundschuld variieren. Kommt dann nicht von der Bank. sondern vom Kreditnehmer. 

Die Grundschuld kannst du löschen, sobald die Bank dir die Löschungsbewilligung erteilt, du kannst sie stehen lassen, wenn du der Meinung bist. Bezahlt ist zwar gut, aber vielleicht benötige ich ja nochmals ein Darlehen.

diese grundschuld dient immer zur absicherung eines immobiliendarlehens. wenn das getilgt ist, kann man bei nächster gelegenheit mit einer löschungsbewilligung des darlehensgebers diesen eintrag löschen lassen. ohne eine solche eingetragene grundschuld könnte eine bank bei problemen mit der tilgung nie ihre rechte in anspruch nehmen.

ist das darlehen aber noch nicht restlos getilgt, solltest du dich um die erbfolge kümmern, auch schulden kann man erben.

Die kann dort stehen bleiben, auch wenn alles getilgt ist .

Der neue Eigentümer kann dann einfacher eine Hypothek bekommen !

Eine Löschung kostet Amtsgebühren und macht Kosten bei der Bank .

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