Gewinn bei Grundsicherung

3 Antworten

Erst mal zum Verschenken des Gewinns,dieser könnte und würde vom Sozialamt zurück gefordert werden,denn dieser würde ja auf dein Konto überwiesen und früher oder später würde es raus kommen !

Selbst wenn du diesen dann nicht mehr hättest und auch die Beschenken nicht ermittelt werden könnten,würde dieser Gewinn auf deine Aufstockung angerechnet.

Was dir davon abgezogen würde,sind zunächst die 5 €,die du in dem Monat angespart hast,in dem der Gewinn erzielt wurde. Dazu kämen noch einmal die 30 € Versicherungspauschale,wenn du keinen Nebenjob hättest,denn dann sind diese 30 € bereiz in deinem Freibetrag von 30 % deines Erwerbseinkommens enthalten.

Würde der Gewinn deine monatliche Aufstockung überschreiten,muss der Gewinn zwingend auf 6 Monate verteilt werden. Dann könntest du praktisch 6 Monate x 30 € Versicherungspauschale = 180 € vom Gewinn abziehen.

Ist der anrechenbare Betrag dann so hoch,das der Leistungsausschluss greift,würdest du für die nächsten 6 Monate keine Aufstockung bekommen,weil du ja über deine Rente bereiz Kranken und Pflegeversichert bist.

Würdest du das nicht sein,müssten dann auch die Beiträge für die Kranken und Pflegeversicherung berücksichtigt werden,die du dann selber zahlen müsstest.

Bliebe dann also nach diesen 6 Monaten immer noch etwas vom Gewinn übrig,würde das zunächst als Vermögen gelten,wenn du deinen Freibetrag ( Schonvermögen 2600 € ) noch nicht in Anspruch genommen hast oder noch nicht ausgeschöpft hast.

Würde danach immer noch etwas über sein,könnte auch in Ausnahmefällen die Anrechnung über 12 Monate zur Anwendung kommen.

Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet beim Bedarf an Grundsicherung. Dazu das SGB XII http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/index.html:

§ 82 Begriff des Einkommens "(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme [...]" Gewinne gelten hier nicht als Ausnahme.

"(2) Von dem Einkommen sind abzusetzen [...]

  1. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,"

Die bisherigen Spar-Einlagen sind damit sicher nicht gemeint - die sind ja nicht "ausgegeben" ;-). Höchstens ein kleiner Teil davon als Preis für den Gewinn.

Aus Nummer 3 ebenda sollte sich aber ergeben, dass 30,- pauschal abgesetzt werden können vom Einkommen, und zwar als Pauschale für private Versicherungen.

Verschenkt man das Geld, kann man es wieder zurückfordern nach dem BGB (Verarmung des Schenkers). Tut man das nicht, tu es das Sozialamt nach § 93 Übergang von Ansprüchen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn's ein größerer Betrag ist, braucht er ja erstmal keine Unterstützung des Grundsicherungsamts. Man wird ihm dann vorrechnen, wie lange er davon leben muss. Ob und welche Anschaffungen er von dem Geld machen darf, und ob eine kleine Reise erlaubt ist, erfährt man am besten bei einer Sozialberatung.

Falls Du betroffen bist, google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). Dir werden so z.B. die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband, AWO gezeigt. Vereinbare einen Beratungstermin. (In solchen Fällen sich IMMER erst behördenunabhängig !! informieren.)

Ist es ein kleiner Gewinn, dann darf man mal an den Scheinen riechen, mehr nicht:

Lottogewinn eines Empfängers von Sozialhilfe

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/201568-lottogewinn-eines-empfaengers-von-sozialhilfe