In wie weit darf ich Erbe bei Grundsicherung ausgeben?
Tag Wissende,
Ich bin Frührentner und muss mit Grundsicherung aufstocken, das sind mit Krankenversicherung so 300 für die das Sozialamt bisher aufgekommen ist.
Vor 1 Jahr ist nun meine Mutter gestorben und hat mir rund 30.000 Euro hinterlassen, weswegen ich keine Grundsicherung mehr bekomme und die Krankenversicherung selbst zahlen muss (Rente bekomme ich voll).
Inwieweit darf ich nun über das "Vermögen" verfügen?
Das Internet sagt dazu nicht, nur dass ich keine Leistungen bekomme, bis das Schonvermögen erreicht ist.
Darf ich mir von dem Geld also z.B. eine Waschmaschine kaufen und was sonst so anfällt, oder darf ich an das Geld nicht ran?
3 Antworten
Es muss eine Verhälnismäßigkeit gegeben sein. Man darf sich nicht vorsätzlich zurück in Hilfsbedürftige Lage versetzen in dem man seine Erbe in einer Nacht im Casino verspielt.
Hierzu ein Beispielurteil:
105.000 Euro in 4 Jahren zu verbrauchen ist demnach nicht verhältnissmäßig.
Die Frage ist nur, was bedeutet "Verhältnismäßigkeit". Bedeutet es HartzIV-Niveau, oder könnte man z.B. 1000 Euro pro Monat ausgeben? Viel ist das ja auch nicht, gemessen am Durchschnittseinkommen.
Als Rentner bist du doch krankenversichert. Nur wenn du freiwilliges Mitglied bist müsstest du auch auf Kapitalerlöse Beitrag leisten.
Dein Schonvermögen beträgt 150 € pro Lebensjahr mindestens jedoch 3.100 € zusätzlich für "besondere Anschaffungen" wie die Waschmaschine 750 €. Wenn du das Geld so weit ausgegeben hast, kannst du wieder Grundsicherung beantragen. Aber Vorsicht. Das Sozialamt kann verlangen, dass du einen Nachweis führst, wo das Geld geblieben ist.
Ja, das darfst du. Du solltest nur nicht alles gleich auf den Kopf hauen und dich binnen Wochen wieder arm machen. Du darfst auch deinen Standard anheben, in einem vernünftigen Maß.
Frag das bitte die Politiker.
Un dim Grunde kann man sagen, dass man ihn nicht so hoch anheben sollte, dass man dann nicht mehr mit Grundsicherung zurecht kommt. Das meine ich mit "vernünftig"
Die Vermögensfreibeträge sind seit Jahren fest definiert
Das war hier aber nicht die Frage.
Er hat nach einem "vernünftigen Maß" gefragt. Das Maß liegt seit Jahren fest.
Nein. Nicht dieses Maß. Da hat nämlich mit dem Schonvermögen gar nix zu tun.
"vernünftiges Maß" - was ist das? Warum werden nicht klare Werte vorgegeben? Warum müssen im Zweifelsfall in vielen Fällen unzählige Gerichte darüber befinden, nur weil sich die Politiker damit ersparen, eine amtliche Regelung einzuführen?