Grundbucheintrag bei Hauskauf löschen?
Hallo, Wir wollen das Elternhaus meiner Freundin kaufen und umbauen.
Es sind noch Grundschulden auf das Haus in DM eingetragen sowie steht die Sparkasse drin.
Grundschuld ist laut Sparkasse aber getilgt.
Wir wollen das Haus mit der LBS kaufen und für einen höheren Betrag als im Grundbuch steht sanieren.
Macht es sinn die Grundschuld zu übernehmen/geht das überhaupt?
Oder ist eine Löschung sinnvoller?
Und was ist der günstigere Weg?
5 Antworten
Schafen Sie klare Verhältnisse, in dem Sie das Haus lastenfrei erwerben!
Der Notar sorgt für die Beschaffung der Löschungsbewilligung eingetragener Rechte und veranlaßt im Zuge der Umschreibung des Grundbesitzes die Löschung bestehender Eingragungen, soweit dies vom Erwerber nicht zu übernehmen sind (evtl. Dienstbarkeiten etc.), und die Eintragung des neuen Rechtes für Ihren Geldgeber.
Im Zusammenhang LBS ./. Sparkasse wäre eine Übernahme der Eintragung grundsätzlich machbar.
Für die neue Bank kann dann eine Grundschuld erstranig eingetragen werden.
Die Kosten der Löschung trägt, soweit nicht anderes vereibart wird, der Veräußerer; gleiches gilt für die Kostenlast des Erwerbers hinsichtlich der übrigen Vertragskosten und der Grunderwerbssteuer.
Man kann die alten Grundschulden löschen lassen und eine neue zu Gunsten der LBS bestellen. Der andere Weg ist, die alten Grundschulden auf die LBS abtreten zu lassen und sofern der Betrag nicht ausreicht, für die restliche Summe noch eine neue Grundschuld für die LBS zu bestellen. Die Abtretung ist im Regelfall günstiger, bei so vielen Grundschulden kann es aber für den Erwerber günstiger sein, eine neue zu bestellen. Zumindest wenn die Kosten der Löschung der Veräußerer trägt.
Stehen lassen , rät jeder vernünftige Bankberater !
Die Löschung kostet nur Gebühren bei der Behörde ! Wenn ihr nach dem Erwerb Gelder braucht von der Kasse , für Renovierungen , Erneuerungen, dann sind die mit der Hypothek auf kurzem Weg schnell bewilligt .
Bei Bedarf dann nur namentlich ändern !
LBS und Sparkasse arbeiten problemlos zusammen. Ihr könnt die Grundschuld der Sparkasse wieder aufleben lassen (in Anspruch nehmen).
Die Bausparkasse ist mit einer nachrangigen Eintragung zufrieden.
Hallo,
Sparkasse und LBS arbeite ja eng zusammen.
Wenn die Grundschuld abbezahlt ist, sollte es dazu eine Löschungsbewilligung geben. Damit wird die Grundschuld zu einer sogenannten "Eigentümergrundschuld" (Gläubiger ist der Eigentümer).
Mit diesem Grundbucheintrag kann man dann neue Darlehn aufnehmen.
Ich würde das Gespräch mit Sparkasse/LBS suchen.