Auswirkung der Zugewinngemeinschaft?

5 Antworten

Aus Deinem Beispiel ergibt sich erst einmal nur, dass ein einziger Vermögenswert um 20.000,- Euro zugenommen hat. Welchen Zugewinn die Ehefrau hat, lässt sich daraus nicht ableiten, denn es kann ja sein,

  • dass andere Vermögenswerte, die die Ehefrau bei der Heirat hatte, zwischenzeitlich weggefallen sind
  • dass die 20.000,- Euro Zuwachs beim Haus durch neue Schulden anderweitig wieder "aufgefressen" wurden.

Selbst wenn die Ehefrau einen Zugewinn von 20.000,- Euro hat, sagt das noch nichts darüber, ob der Mann 10.000,- Euro Ausgleich von ihr verlangen kann. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Ehemann seinerseits gar keinen Zugewinn erwirtschaftet hätte. Man muss also erst einmal den Zugewinn des Ehemanns berechnen und dann beide Zugewinne miteinander saldieren. -

SkywalkerA 
Fragesteller
 23.08.2021, 17:48

Hätte der Mann einen Zugewinn von 300.000 Euro und die Frau nur einen Zugewinn von 40.000 Euro, hätte die Frau dann Anspruch auf die Hälfte von 260.000 Euro, also 130.000?

SkywalkerA 
Fragesteller
 23.08.2021, 18:27
@Roland Sperling

Wie ist es eigentlich bei einer Frau, die sich aufgrund ihres Einkommens nicht die besten Anwälte leisten kann, der Mann aber schon. Besteht hier erfahrungsgemäß trotzdem eine gute Chance, den Zugewinnausgleich zu erhalten?

Ja und im Endeffekt ja.

SkywalkerA 
Fragesteller
 22.08.2021, 22:30

Und wie sieht es aus, wenn der Mann während dieser Zeit um einiges mehr verdient hat? Sagen wir 60.000€ mehr im Jahr. Dann müsste die Frau sich wohl keine Sorgen um ihr Haus machen, richtig?

AnglerAut  23.08.2021, 07:42
@SkywalkerA

Was jemand verdient hat ist unerheblich. Es kommt nur darauf an, welcher Vermögensaufbau geschehen ist.

So ist es. Um sich dafür anzusichern, sollte der Mann mit seiner Frau einen Vertrag aufsetzen, daß, sollte es zu einer Scheidung kommen, er das investierte Geld vollumfänglich zurückerhält. Dann würde er sich in deinem Beispiel besser stehen.

in den letzten Jahren sind Preise für Immobilien drastisch gestiegen sprich das Haus wird jetzt ca. 550.000 € Verkehrswert haben.
Da dies während der Ehe geschehen ist müsste Frau schon da 75.000€ abdrücken

Hat der Mann jetzt Anspruch auf 10.000 €?

ja

Und wenn die Frau die 10.000 € nicht aufbringen kann, kann der Mann dann eine Zwangsversteigerung fordern?

ja

Bei 420.000 € Wert der Immobilie dürfte es nicht schwer sein 10.000 € aufzubringen.