Was ist die ebay Kulanzrückerstattung?

4 Antworten

Die Beantwortung deiner Frage ist relativ einfach - doch das ist leider nur die halbe Miete.

Und das kommt so:

Zwischen dir und dem Verkäufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag geschlossen worden. Die vertragstypischen Pflichten beim Kaufvertrag sind klar und unmissverständlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

Zu den Pflichten des Käufers zählen die Bezahlung und die Abnahme der Kaufsache.

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer das sachmängel- und rechtsmängelfreie Eigentum an der Sache zu verschaffen.

eBay ist nicht Vertragspartner und darf keine Rechtsberatung geben. PayPal ist ebenfalls nicht Vertragspartner. Der Käuferschutz ist eine Dienstleistung. Auf die rechtlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag spielt das jedoch keine Rolle.

Wird die Ware nicht geliefert oder der Artikel weist nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf, entstehen dem Käufer eine ganze Reihe an Gewährleistungsrechten gegen den Verkäufer.

Zunächst muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewährt werden. (10 Tage gelten als angemessen).

Verläuft die Frist zur Nacherfüllung des Kaufvertags erfolglos, kann der Käufer im Anschluss vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis zurückfordern und ggf. Schadenersatz verlangen.

Für jede Art von Ansprüchen ist jedoch der wirksame Rücktritt vom Vertrag die Voraussetzung.

Aus Unwissenheit und das Auftreten von eBay wird oft ein falscher Eindruck erweckt und die Geschädigten geben sich mit der Kaufpreiserstattung zufrieden.

Wenn sie ihre Rechte kennen und davon Gebrauch machen würden, könnten sie wesentlich mehr rausholen.

Das Gleiche gilt z.B. auch für die meisten Auktionsabrüche. Grund für den Abbruch ist in aller Regel eine Höchstgebot, dass dem Verkäufer nicht gefällt.

Zu dieser Sache hat sich jedoch mehrfach der BGB (Bundesgerichtshof) geäußert. Und selbstverständlich kennt eBay die entsprechenden Urteile.

Es gelten zwar in deinem Fall die Deutschen Verbraucherrechte, doch das Problem wird sein, einen Ausländer im Ausland an diese Rechtsprechung zu binden.

Für deutsche Behörden endet das Hoheitsgebiet und somit der Einflussbereich an der Grenze.

Selbstredend, dass hier im Besonderen die Strafvervollgungsbehörden das Nachsehen haben.

Das war nun mal im Steno-Stil die rechtliche Seite.

In welchen Zusammenhang hier von Kulanz die Rede ist kann ich leider nicht nachvollziehen.

Die Kulanz ist kein Rechtsbegriff, weil sie nicht zu den gesetzlichen Vertragspflichten gehört. Die Vertragspartner sind rechtlich lediglich verpflichtet, ihre Vertragspflichten zu erfüllen und dürfen ihre vertraglichen Rechte wahrnehmen. So ergibt sich beispielsweise aus dem Kaufvertrag, dass der Verkäufer einer Sache nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer wiederum ist nach § 433 Abs. 2 BGB verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Irgendwo in der eBay Benachrichtigung wirst du auch den Hinweis finden, dass deine rechtlichen Möglichkeiten nicht eingeschränkt sind.

Das heißt nichts anderes, als das du zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen kannst. (Hohe Verlustrisko).

eBay ist nicht wirklich an der persönlichen Situation der Vertragspartner interessiert. Hier geht es einzig und alleine darum, den Anspruch auf Verkaufsgebühren, rechtfertigen zu können, oder keinen Rechtsanspruch zu haben und die Gebühüren zu erstatten.

In den eBay-AGB ist geregelt, dass die Gebühren nur bei einem erfolgreichen Deal erhoben werden können.

Die Sorgfaltspflicht im Schadensfall und wie damit umgegangen wird hast du ja selbst kennengelernt.

So ärgerlich das Ganze für den Geschädigten ist, so klar und deutlich muss aber auch gesagt werden, dass eBay nichts mit dem Kaufvertrag zu tun hat. Dieser Umstand wird jedoch oft als unterlassene Hilfeleistung gewertet.

Fazit: Nach Regen kommt Sonnenschein. Du hast zumindest dein Geld zurück bekommen. So viel Glück haben andere nicht immer.

Für dich stellt sich nun die Frage, in welchem Umfang du die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen willst.

Zwar kannst du dem Verkäufer alles Kosten in Rechnung stellen, ob die dann allerdings auch beglichen wird ist mehr als unwahrscheinlich.

Von Kulanz kann nicht die Rede sein. eBay hat auch nichts zu verschenken. Hier handelt es sich um ANSPRÜCHE aus dem Kaufvertrag. Und sollte der PayPal-Käuferschutz greifen, dann nur, weil auch diesbezüglich ein Anspruch besteht.

Falls du noch Fragen hast, melde dich bitte einfach. Kannst du vielleicht mal den eBay-Namen des Verkäufers nennen?

Vielen Dank für die Antwort.
Den Anbieter findet man wenn man nach dem „patchmaster 4in1 Lightningtrigger“ sucht der Verkäufer heißt patch_master.
Das Paket kommt aus der Türkei.
Ich habe mich bei ebay heute nochmal gemeldet und der Sachbearbeiter sagte mir dass das alles Quatsch wäre was die Kollegen mir erzählt haben.
Ich sollte den Artikel nochmal neu bestellen und wenn er nochmal nicht liefert wird er von ebay gebannt und kann auf ganz ebay nicht mehr verkaufen,da er wegen der sache eine Abmahnung bekommen hat.
Der fall wurde auch nach 1 Tag sofort entschieden und es wurde gesagt das ich den fall an ebay übergeben hatte was nicht stimmt da die sache eigentlich geklärt war und der Verkäufer mir das Paket senden wollte und die sendungsnummer hinterlegen wollte (was er bis heute nicht getan hat)

@Sven83M

Vielen Dank für die schnelle Info.

Bin leider etwas knapp mit der Zeit. Was ich auf die Schnelle gesehen habe, sprcht eigentlich nicht für einen unseriösen Verkäufer.

Allerdings handelt es sich hier um einen gewerblichen Händler. Vor diesem Hintergrund finde ich die Umsätze der Verkäufer recht gering.

Zudem habe ich keine Angaben zu den Informationspflichten, wie etwa ein Impressum gefunden.

Über die Kontaktaufnahme gibt es ein paar wenige allgemeine Informationen, die die gesetzlichen Bestimmungen jedoch nicht ersetzen können.

eBay empfiehlt sich über die genauen Rückgabebestimmungen auf der Angebotsseite zu informieren.

Hast du diesbezüglich etwas lesen können?

Bei Kaufverträgen aus Verkäufen, die der Händler aus dem Ausland betreibt gelten die Deutschen Bestimmungen.

Demnach muss der Verkäufer auch eine Widerrufsbelehrung, sowie ein entsprechendes Widerrufsformular bereitstellen.

Inwieweit der Verkäufer auf Informationen in der Landessprache verzichten kann, müsste ggf. auch geklärt werden.

Ich sehe mir die Sache später noch einmal ausführlicher an.

ich würde erst mal abwarten, ob der verkäufer das teil tatsächlich verschickt hat. solltest du es erhalten, dann noch mal bei ebay melden und fragen, was mit dem geld ist...

lg, Anna

wenn Du eine Kulanzrückerstattung bekommst, wird die Rückerstattung von eBay finanziert, nicht vom Verkäufer. Da Du aber das Geld nun rückerstattet bekommen hast, gilt der Kaufvertrag als nichtig, d.h. Du bekommst die Ware nicht.

Es wurde mir aber von 2 verschiedenen Mitarbeitern gesagt dass das Gerät geliefert wird

@Sven83M

dann ist es keine "übliche" Kulanzrückerstattung... Aber alles gibt's...

Wenn du das Geld zurückerhältst, wirst du selbstverständlich die Wäre nicht geschenkt bekommen, worum geht es denn?

Um ein Zubehörteil für meine Kamera.