Was hat eine Küche für einen Wertverlust?

3 Antworten

Hallo,

das kommt sicher auch ein bisschen auf den Vermieter an. Hast du jemanden, der sich mit seiner Buchhaltung auskennt, kannst du z.B.: mehrere Rechnungen aufmachen.

Wenn der einzelne Wert nicht höher als 410 € ist, kann der Vermieter diesen nämlich als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sofort abschreiben. Das wäre für den Vermieter günstiger, als einen Gesamtposten über 5 (z.B.: Kühlschrank) oder 10 (z.B.: Einbaumöbel) Jahre abschreiben zu müssen.

Dann wird er evtl. auch bereits sein, ein paar € mehr zu bezahlen.

Ansonsten kommt es halt darauf an. Abschreibungsmäßig gesehen, hat ein Kühlschrank nach 5 Jahren keinen Wert mehr, die Einbaumöbel und die Arbeitsplatte noch die Hälfte.

Ich denke wenn du gesamt noch 1/3 des Neuwertes bekommst, wäre das schon sehr gut. Am besten ist natürlich immer der andere gibt zuerst seine Preisvorstellung bekannt, dann kann man darauf reagieren, er wird dir nie direkt seinen Höchstpreis nennen.

LG, Chris

Bei einer einfachen Küche rechnet man mit einem jährlichen Wertverlust von 10% und einer Haltbarkeit von 10 Jahren.

Das bedeutet, dass Du für Deine Küche noch maximal die Hälfte verlangen kannst.

Ist der Vermieter nicht bereit, diese Summe zu zahlen, bleibt Dir nur die Möglichkeit, einen anderen Käufer zu finden, der Deinen Preis akzeptiert, oder eben den gebotenen Preis des Vermieters anzunehmen.

Überlege dir, was du einem fiktiven Vormieter als Abstand zahlen wollen würdest - außerdem, du wirst sie in der neuen Wohnung nicht brauchen können. ( sonst hättest du sie ja mitgenommen) 

 So um die 1000. €  sollten drin sein - würde ich mal versuchen .....