Bin ich haftbar?

4 Antworten

Auch ich denke nein, den Schaden am Gebäude ordnet die VGV des Eigentümers, den am Hausrat die Hausrat des Bewohners.

Der darf sich freuen, bekommt er doch meist eine komplett neue Kücheneinrichtumng.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist ein Fall für die Gebäudeversicherung...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mit dem Kauf der Küche hat der Käufer sie auch in Besitz genommen. FALLS der schimmelbefall bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden war, hätte er das ja feststellen können (müssen)

Jetzt ist das SEINE Küche, die über seine Hausratversicherung gedeckt ist. Der Schimmel ist aber eine "Allmählichkeitsschaden" der nicht durch den Leitungswasserschaden gedeckt ist. Wenn diese sachgemäß behoben worden wäre, gäbe es ja gar keinen Schimmel.

Wenn du den Wasserschaden nicht durch fahrlässiges oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht hast, nein ...

Der Schaden ist hinter der Wand. Damit habe ich nichts zu tun. Ich bin ein aufrichtiger Mensch. Nur wunderlich, dass es kurz nach meinem Auszug passiert ist...

@Dragon5012

Kurz? 4 Monate danach ist nicht mehr kurz!