Was für eine Strafe würde mein Kumpel bekommen?


22.11.2020, 01:07

„Kumpel“ lmao

6 Antworten

Hierbei handelt es sich um eine Sachbeschädigung. Bitte dort weiterlesen! Im StGB heißt es in § 303 Sachbeschädigung:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber:

"Die Strafzumessung erfolgt grundsätzlich nach der Schwere der Schuld. Im deutschen Strafrecht sind die Grundsätze der Strafzumessung in § 46StGB niedergelegt, sie erfahren insbesondere für das Jugendstrafrecht eine Differenzierung." Schreibt Wikipedia. Bitte dort weiterlesen, vor allem über

Hinzu kommt die Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen - was vor allem bei Erst-Tätern üblich ist. Und, ebenfalls von Wikipedia:

"Im Jugendstrafverfahren wird vor allem auf Sanktionsvermeidung gesetzt. Da sich Jugendliche und teilweise Heranwachsende noch in der persönlichen Reifung und Entwicklung befinden, soll nach dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht eher mit erzieherischen Maßnahmen als durch Strafe versucht werden, die Devianz in Zukunft zu vermeiden."

Möglich ist auch eine Einstellung des Verfahrens.

Gruß aus Berlin, Gerd

Steh für Deine Handlung gerade, egal, ob Du Sozialstunden oder eine Geldstrafe bekommst.

Dann brauchst Du weder Füße Küssen, noch Dich verprügeln lassen, denn dann hat Dein schwergewichtiger "Kumpel" nix mehr in der Hand gegen Dich.

Du hast Mist gebaut, überlege mal, wie lange der Besitzer für sein Auto gespart und gearbeitet hat, und wenn Dir jemand Dein Eigentum mutwillig beschädigen würde.

Jetzt hast Du als kleinerer und schwächerer Junge die Chance Stärke zu beweisen. Melde Deine Tat bei der Polizei und stehe gerade für Deine Tat. Es wird Dir im Leben weiter helfen, auch wenn Du jetzt in der Klemme steckst.

Gehe zukünftig den geraden Weg.

Grüße von einem "Boomer" /wie Du es zu nennen pflegst und gutes Gelingen

Na klar, der Kumpel.

Du bekommst höchstwahrscheinlich nur Sozialstunden, aber du musst den Schaden ersetzen. Eine komplette Seite lackieren schätze ich mal in Deutschland auf 2000 - 3000€ ein. Vollkommen wurscht, ob du erst 15 bist. Und kein Einkommen zu haben, schützt dich auch nicht. Du bezahlst den Schaden, und wenn das 30 Jahre dauert.

Wahrscheinlich Sozialstunden. Den Schaden muss er natuerlich auch bezahlen.

xx383xx 
Fragesteller
 22.11.2020, 01:11

Okeee obwohl er erst 15 ist?

GerdausBerlin  22.11.2020, 01:22
@xx383xx

Ab 14 ist man strafmündig, wird als strafrechtlich belangt. Ab 7 ist man zivilrechtlich haftbar, muss also den Schaden bezahlen. Mit 15 ist man also beides!

Und wenn er den Schaden jetzt nicht bezahlen kann, wartet der Geschädigte 30 Jahre lang, bis er kann - also bis er erbt oder Geld verdient.

Das kann höchstens durch eine Privat-Insolvenz vermieden werden. Dafür muss er aber sechs, sieben Jahre lang brav arbeiten und abstottern ...

DerCaveman  22.11.2020, 01:24
@xx383xx

Natuerlich. Er ist ueber 13 und somit strafmuendig.

Leider ist die Strafe so gering, dass sie ihn nicht von der Begehung abgehalten hat!

Was ihr Kidds nicht bedenkt ist, dass er auch den Schaden bezahlen muß. Bei einem "Son großer haha" gehe ich mal von 1500 Euro aus.