Mit Blaulicht erwischt strafe?

9 Antworten

20€ mindestens, sofern er dieses aktiviert hatte. Das hängt davon ab, ob er ausserdem damit noch weitere Vergehen begangen hat.

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht - § 38 StVO Seite 170/ 0

Tatbestandsnummer 138100: Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn. § 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat

Kommt drauf an wo das Blaulicht war, hätte er es jederzeit in die Hand nehmen können und aufs dach stellen können oder lag es hinten im Kofferraum wo er erst hätte anhalten müssen?

Liegt es vorne (bsp. Beifahrersitz) kann es passieren das es eingezogen wird, viel mehr aber auch nicht.

Wenn man das Blaulicht allerdings im Straßenraum nutzt und es dazu eingeschalten ist kommt erstmal eine 20€ Strafe. Dazu jedoch Gefährlicher eingriff in Straßenverkehr, Amtsaneignung, Gefärdung und und und

Wenn es aussen am Auto angebracht und eingeschaltet gewesen ist dann ist das ein Verstoss nach Paragraph 38 STVO Missbrauch von Sondersignalanlagen,das wird mit nach dem Bussgeldkatalog Lfd.Nr. mit 20 Euro Bußgeld bestraft,war es nur im Auto passiert nichts.

Hab was vergessen,Sorry Lfd.Nr.134 =20 Euro Bußgeld.

solange es nicht sichtbar im auto war garnichts wenn er es sichtbar angeschlossen und eingeschaltet hatte kann es sicherlich konsiquenzen(?) geben

scheißfremdwort: konsEquenz!!

Denke auch, da passiert nichts