Gibt's eine Möglichkeit um die Strafe zu mildern?

9 Antworten

Hallo baidoc,

ich frage mich gerade woher Du die Information hast, dass ihm für das Tuning des Motors auf 600 PS  die Fahrerlaubnis entzogen wird und er dafür eine große Geldstrafe bekomme hat?

Weder das Tunen selbst, noch das Fahren mit einem getunten Fahrzeug ist eine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit und das natürlich auch nur dann, wenn das Tuning des Motors nicht vom TÜV oder einer anderen Prüfstelle abgenommen wurde.

So ein Tuning hat ja nur die Folge, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach folgender Rechtsgrundlage erlöschen kann:


§ 19 Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung - Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis  

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas‐ oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Absatz 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung 

  1. die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder 
  2. die Vorführung des Fahrzeugs

anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.


Wurde also festgestellt, dass die Veränderung am Fahrzeug (Beispielsweise, weil nur der Motor auf die doppelte Leistung getunt wurde, aber die Bremsanlage nicht für die Leistung angepasst wurde) dazu geführt hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist, führt dieses dazu, dass die Betriebserlaubnis erlöscht.

Wird Jemand mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr angetroffen, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, wird die Polizei lediglich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben, die laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zu einen der beiden folgendem Bußgeldbescheiden  führen wird:


Tatbestandsnummer: 319500

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 50,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Tatbestandsnummer: 319606

Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).

Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

B - Verstoß


Im ersten Fall gibt es noch nicht einmal Punkte und im zweiten Fall, zwar einen Punkt, aber immer noch kein Fahrverbot.

Dementsprechend kann Dein Text:

und sein führerschein ist für minimum 3 Monate weg und zudem hat er eine große Strafe bekommen.

weder im Bezug auf das Fahrverbot/Entzug der Fahrerlaubnis noch im Bezug auf die große Geldstrafe richtig sein.

Und auf die Frage:

Meine Frage ist, gibt's eine Möglichkeit um die Strafe zu mildern?

Eine Geldstrafe ist wie gesagt gar nicht vorgesehen, wenn er nur den Motor auf 600 PS getunt hat, sondern lediglich ein Verwarnungsgeld von 50,00 Euro bzw. wenns hoch kommt ein Bußgeld von 90,00 Euro plus Verwaltungskosten.

Diese Beträge sind sogenannte Regelsätze und sind auf jeden Fall zu entrichten. Wird einem nachgewiesen, dass man die Ordnungswidrigkeit nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich begangen hat, kann sich das Verwarnungsgeld/Bußgeld verdoppeln. An den Punkten und Fahrverbot ändert sich aber nichts.

Schöne Grüße
TheGrow

Da muss noch mehr passiert sein und die Frage wäre: bei welcher Gelegenheit wurde er denn erwischt? 

Sinn machen würde das Ganze mit der Strafe und dem Fahrverbot, wenn der Kumpel bei einem illegalen Rennen erwischt wurde. 

Die einzige Möglichkeit, eine solche Strafe zu mildern wäre Einspruch zu erheben und mit einem Anwalt vor Gericht zu ziehen. Ob es Erfolg bringt, ist eine andere Frage.

Einen Wagen auf 600 PS zu tunen ist alleine kein Verstoß. Hat er seine Umbauten nicht beim TÜV eintragen lassen?

...sein führerschein ist für minimum 3 Monate weg und zudem hat er eine große Strafe bekommen.

Willst Du uns nicht auch noch wissen lassen, was Dein Freund sonst noch angestellt hat? So wie Du das schreibst, kann das einfach nicht stimmen, siehe die Antwort von "TheGrow".

Der Einzige der da noch helfen kann ist ein guter Anwalt.