Fremdes Auto zerkratzt? Was nun?

10 Antworten

Ihr hättet einen Zettel schreiben sollen und diese unter den Regenwischer des Autos klemmen sollen und davon ein Foto machen sollen... In dem Fall wäre es sinnvoll einfach zur Polizei gehen und über den Vorfall berichte, bevor es eine Anzeige gegen Unbekannt gibt... die Polizei wird euch helfen und die Versicherung wird sicher zahlen...

Der Art. 142 StGB beschreibt die Unfallflucht. In deinen Fall liegt ein sogenannter Bagatellschaden (vermutete Schadenssumme < 1000 Euro)  vor. Hier greift dann § 142 Abs. 4 StGB der eine Mindestwartefrist von 15 Minuten vorschreibt. Die hast Du erfüllt und obendrein noch über den DJ den Halter hast ausrufen lassen. Somit wird die Einrede "Fahrerflucht" hinfällig. Allerdings solltet ihr spätestens  am nächsten Arbeitstag (Dienstag) die Polizei aufsuchen und den Vorfall melden. Für diese Nachmeldung bei der Polizei halten die Gerichte 24 Stunden für ausreichend für die Strafbefreiung. Ich meine aber wegen der Osterfeiertage wäre die Frist zu verlängern. Du kannst aber, um auf der sicheren Seite zu sein, versuchen Heute noch telefonisch Kontakt mit der Polizei aufzunehmen, denn die 24 Std. Frist endet ja erst heute Abend.

DH, aber da eine Polizeiinspektion normalerweise rund um die Uhr besetzt sein sollte, würde ich auch an einem Feiertag versuchen, dort den Unfall zu melden, einfach um sicherzugehen.

@adk710

Ein weiteres Problem ist dieser, dass der Führerschein auf Probezeit ist. Wird nur die Probezeit verlängert oder der Führerschein entzogen?

Also eine Stunde warten ist eine gute Zeit. Mit dem Ausrufen in der Disco habt Ihr gezeigt, dass Ihr Euch nicht verstecken wolltet, aber warum nicht der letzte Schritt und einen Zettel mit Euren Daten an der Windschutzscheibe hinter dem Scheibenwischer hinterlassen?

Ich würde versuchen das noch über die Polizei zu regeln.

Und ihr kamt nicht einfach mal auf die Idee die Polizei anzurufen?

Im Endeffekt hat der Geschädigte jetzt ein Problem... Er hat von euch keinerlei Daten.

Also ab zur Polizei und den Schaden melden.

Im Endeffekt ist man hier schon im Bereich vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort...

Es ist wirklich ein kleiner Kratzer. Den bemerkt man auf den ersten Blick nicht einmal. Wir waren so erschrocken. Wir sind einfach nicht auf die Idee gekommen die Polizei zu r

@Riya01

Ob klein oder groß ist egal. Fakt ist: Es ist ein Schaden da. Gerade Lackierarbeiten sind ganz schnell in nem Kostenrahmen, in dem man nicht mehr von "kleiner Schaden" redet. Das einzig sinnvolle ist es jetzt die Polizei zu informieren, sodass der Geschädigte informiert wird.

Schlussendlich ist es Fahrerflucht. Versuche den Besitzer ausfindig zu machen um den Schaden zu regulieren. Evtl auch mit dem Kennzeichen über die Polizei Kontakt aufnehmen.