Was darf ein Sicherheitsmann anwenden?

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So als erstes muss mann klaeren dass Tuersteher nur die sogenannte Jedermannsrechte anwenden. Mit den Bewachungsvertrag hat der Besitzer diese Lokal seine Rechte an der Sicherheitsfirma uebertragen (ganz oder begrenzt).

Nur bestimmte sorten von Pfefferspray darf eingesetzt werden die freiverkaeuflich ist. Einen Schlagstock ist eine "Hebewaffe" im sinne dass Gesetz. So bald einen Werkschutzer / Tuersteher einen Schlagstock mit sich fuhrt ist er laut Gesetz "Bewaffnet".

Verteidigung im Notwehr (Para 32 StGB) faellen darf nur des gleichen mittel sein wie der Angriefer auch einsetzt bzw. die Verteidung die erforderlich ist um den Angriff ab zu wenden.

Wann jemand von einen lokal raus geschmissen wird und dieser verweigert sich den Lokal zu verlassen kann er mit einsetzung von Gewalt hinaus gebracht werden (Para 123 StGB Hausfriedensbruch).

ich bin poliszist und sage dir das man in NOTFÄLLEN Pfefferspray verwenden darf. wenn es aber zu häufig vorkommt das jemand ( türsteher) jemanden mit Pfefferspray ins auge tut, dann kann dieser Türsteher eine Anzeige weger Körperverletzung angezeigt werden, denn diese person kann eine lebensgefährliche Krnakheit bekommen. Man darf nicht zu viel davon nehmen. Außerdem muss man sich die nutzungsbedinung durchlesen und alle sachen einhalten die hinten auf der Verpackung steht. Ich hoffe das ich dir und vielen anderen helfen konnte mit freudlichen grüßen SralSalkin

In deinen Träumen bist du Polizist. Der Text sieht aus als hätte ihr mein kleiner Bruder geschrieben

kann dieser Türsteher eine Anzeige weger Körperverletzung angezeigt werden

aha...^^

@Spenny448

Ich musste auch grade lachen (was ist ein Poliszist?), nicht nur der Text, auch der Inhalt ist völliger Blödsinn. Wenn man jemanden Pfefferspray "ins Auge tut" (köstlich), ist das immer eine Körperverletzung, weil das ganz viel Aua macht. Die Frage ist nur, war diese Körperverletzung im Sinne der Notwehr/Nothilfe gerechtfertigt oder nicht, aber das prüft nicht die Polizei, eine Anzeige gibt es erstmal immer.... wenn die Anzeige vom Anzeiger angezeigt wird versteht sich ;o) Lebensgefährliche Krankenheiten kann Pfefferspray nicht verursachen....

lieber schreiber,wenn du polizist bist dann fresse ich einen besen,denn bei der aufnahmeprüfung wird ein deutschtest und ein sporttest gemacht bevor du überhaupt als polizeischüler angenommen wirst.und nun schau dir mal deine schreibfehler an die du gemacht hast.AMTSANMAßUNG !!!!!!??????? ist eine straftat.zumal deine aussagen falsch sind.benutzen von pfefferspray ist Nur im Notfall um das eigene leben gestattet.schlagstöcke und deren benutzung ist nur der polizei vorbehalten und das mitführen von messern ist auch nicht erlaubt.-stichwaffe-.

ich denke ein türsteher kann ohne waffen auskommen auf der letztenparty auf der ich war war vor dem eingang ne menge blut von einem gast der nicht rein durfte :D auf stadien ist es was anderes ein pfefferspray ist ganz nützlich wenn man massen zurück drängen muss

Verboten ist für den Türsteher genau wie für jeden anderen : Schusswaffen und bestimmte Messer.

Schlagstock, Pfefferspray, E-Schocker - dürfen selbstverständlich bei sich geführt werden auch durch deinen Vater - nur anwenden darf er sie nicht -ohne dafür bestraft zu werden. Aber von der Strafverfolgung kann abgesehen werden - wenn er sich selbst verteidigen musste. Du verstehst den Wink.....

Mit Waffen meine ich Schlagstock , Pfefferspray usw. also keine mit Munition

Du meinst "keine Schusswaffen / Handfeuerwaffen"

Also ich persönlich denke dass Pfefferspray sehr wohl eingesetzt werden darf, es dient der Notwehr, nicht dem Angriff aber Schlagstock ist wiederrum was anderes, das zählt dann schon zu größeren "kalten Waffen" und zählt zur Angriffswaffe

Das ist nicht richtig: Pfefferspray darf in Deutschland nur zur Abwehr von Tieren gebraucht werden - nie gegen Menschen.

Und deine Logik mit dem Schlagstock erschließt sich einem überhaupt nicht! Warum soll das eine Angriffswaffe sein? Dann darf ein HAndwerker keine Taschenlampe oder einen Hammer mit bei sich führen?

Jedes Objekt - darf in Notwehr zur Abwehr eingesetzt werden - auch die Verbotenen wie Pfefferspray.