Was bedeutet Paragraph 932 und 935 BGB in einfachen Worten?

3 Antworten

Bei § 932 BGB ist der Verkäufer zumindest rechtmäßiger Besitzer der Sache - d.h., der (bisherige) Eigentümer weiß, wer die Sache hat.

In diesem Fall ist ein gutgläubiger Eigentumserwerb möglich.

Wenn die Sache dem Eigentümer aber geklaut wurde oder als Fundsache unterschlagen wurde (§ 935 BGB), kommt es auch beim gutgläubigen Erwerb nicht zur rechtswirksamen Übereignung.

5florian5 
Fragesteller
 07.06.2019, 10:15

Vielen Dank! :)

932: wenn du etwa kaufst in dem guten Glauben der Verkäufer ist berechtigt das Gut zu veräussern, es sein denn (Satz 2) du wusstest das die veräusserte Ware nicht dem Verkäufer gehört.

johnnydortmund  06.06.2019, 20:03

935: wenn du ein geklautes fahrrad kaufst, musst du es wieder zurückgeben.

932: wenn du ein fahrrad kaufst, dass in wirklichkeit dem bruder des verkäufers gehört, darfst du es behalten. (wenn du der meinung warst, es gehört dem verkäufer)

932 - dein Eigentum ,,verleihst,, du an deinen Freund und der verkauft es einem anderen, ohne dein Wissen (935). Dann gehört es nicht mehr dir.