Staatsrecht & Verwaltungsrecht?

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Wie schon erklärt ist Staatsrecht alles, was mit der Regierung zu tun hat. Regierungsbildung, wie die Regierung und einzelne Organe funktionieren, Rechte und Pflichten der einzelnen Organe und wie sie zu ihren Rechten kommen usw.

Für´s Verwaltungsrecht gibt es keine Definition. Es gibt zwar eine negative Definition (Verwaltung ist alles, was nicht Exekutive und Legislative ist) die ist aber auch nicht ganz richtig.

Man muss aber für´s Studium noch das allgemeine Verwaltungsrecht vom besonderen unterscheiden.

beim allgemeinen behandelt man das, wie die Verwaltung organisiert ist, die Gesetzmäßigkeit und Handlungsgrundsätze der Verwaltung, man lernt das Ermessen kennen, welches die Verwaltung hat und dass die Verwaltung einen Verwaltungsakt (VA) erlassen kann oder sogar muss und alles was mit dem VA so zu tun hat (Rechtswidrigkeit, Nichtigkeit, Aufhebung). Zudem behandelt man den öffentlich-rechtlichen Vertrag, Rechtsverordnungen, Satzungen und es gehört das Staatshaftungsrecht dazu. und man überfliegt die ganzen Klagearten die ein Bürger gegen die Verwaltung hat. Genauer werden die dann im Verwaltungsprozessrecht erörtert.

Das besondere Verwaltungsrecht sind dann die einzelnen Gebiete des ÖffR´s: PolizeiR, BauR, VersammlungsR, VollstreckungsR, GewerbeR, KommunalR usw. Dort behandelt man die besonderen Befugnisse dieser Behörden oder Ansprüche gegen sie. aber man kann das allgemeine Verwaltungsrecht selbstverständlich auf jede dieser Behörden anwenden. es sei denn es gibt eine speziellere norm (den satz solltest du dir als jurastudent merken: lex specialis derogat legi generali, das besondere verdängt das allgemeine recht)

ich hoffe, ich hab dich nicht noch mehr verwirrt...

Verwaltungsrecht ist das Recht von Behörden und die Umsetzung dessen. ( Verwaltungsverfahrensgesetz , Verwaltungsgerichtsordnung ) Staatsrecht ist das Recht des Staates , Regierungbildung , Verfassungsrecht , Grundgesetz.