Was bedeutet dieser Paragraph (§612 BGB)?
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
3 Antworten
Das Arbeit gegen Geld ausgeübt wird
wen nichts vereinbart ist - zumindest Mindestlohn
Allgemein regelt der Paragraph, daß man Anspruch auf eine Vergütung seiner Tätigkeit oder Leistung hat, wenn nach allgemeiner Verkehrsauffassung die Tätigkeit oder Leistung nur gegen eine Vergütung erwarten kann - das ist ein recht allgemein gehaltener Grundsatz, der in einem konkreten Zusammenhang dann geprüft werden muß.
Der § 612 BGB findet häufig Anwendung bei der Beurteilung, ob Überstunden bezahlt werden müssen oder ob eine gewisse Anzahl von Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind und/oder es erwartet werden kann, daß man sie unentgeltlich leistet.
Grundsätzlich:
Überstunden von "normalen" Arbeitnehmern, die im Betrieb keine herausragende Position bekleiden und für ihre Tätigkeit kein herausgehobenes Entgelt beziehen, haben grundsätzlich einen Vergütungsanspruch der Überstunden - entsprechend anders lautende Vereinbarungen sind oft unwirksam.
Geschäftsführer, Manager oder Mitarbeiter in herausragender Position haben i. d. R. keinen Vergütungsanspruch auf Mehrarbeit.