Mietvertrag: Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert?

3 Antworten

Hierbei handelt es sich um den Ausschluss der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses:

Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. 

Wenn Vertrag zu Ende und du bleiben trotzdem in Wohnung, Vertrag sich nix dadurch verlängert.

Wenn Du den Mietegegenstand nicht vertragsgemäß zurückgibst, bist Du nicht mit der Miete dabei, sondern mit der Schadensumme, die anfällt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung