Muss beim Auszug Mitte des Monats dennoch volle Miete gezahlt werden?

6 Antworten

Hier wird eine "Wohngemeinschaft" als mietvertragliches Konstrukt erwähnt. Das gibt es nicht.

Entweder bezog deine Schwester samt Freundin eine gemeinsame Wohnung mit einem gemeinsamen Mietvertrag oder beide wurden Untermieter eines Hauptmieters als Vermieter oder beide erhielten je einen Mietvertrag für ein einzelnes Zimmer in einer Wohnung. Was trifft zu?

Eine 2-jährige Kündigungsfrist ist unwirksam, weil für Mieter immer eine dreimonatige Kündigungsfrist infolge einer ordentlichen Kündigung gilt.

Was unwirksam ist, kann nicht mündlich aufgehoben werden.

Spekulativ: Liegt hier ein Mietvertrag mit mit gegenseitigem Kündigungsverzicht über 2 Jahre vor? Erfolgte überhaupt eine Kündigung oder ein einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages?

Wurde ein befristeter Mietvertrag über 2 Jahre abgeschlossen?

Sortiere bitte deine Aussagen und berichte, wie es sich in der Realität verhält! Erst dann kann über die Wirksamkeit des Mietendes eine Aussage getroffen werden.

Meine Schwester bezog mit Ihrer Freundin eine WG. Die Kündigungsfrist betrug 2 Jahre. 

Du meinst zwei Wochen, oder war es ein gegenseitiger Kündungsverzicht?

Wurde schriftlich gekündigt?

War es ein möbliertes Zimmer das überwiegend mit den Möbeln des Vermieters ausgestattet war?

Zum Zeitpunkt des Auszuges (15.04.) wurde diese per mündlicher Vereinbarung aufgehoben, da sie den Auszugstermin überschritten hätte. 

Mündliche Vereinbarungen sind schwer zu beweisen

Hat sie ein Recht, die anteilige Miete 16.04. - 30.04. zurück zu verlangen? 

Das wäre wohl nur der Fall wenn das Zimmer schon vermietet wäre. Wenn man früher auszieht, verkürzt das nicht die Mietzahlung.

... warum nicht?

Die Miete für den ganzen Monat ist ja zu Monatsbeginn fällig und wann einer auszieht, hat damit meist nichts am Hut.

Zudem, eine Kündigungsfrist von 2 Jahren gibt es in meinem Bestand jedenfalls nicht. Auch in der Literatur ist darüber nichts zu finden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Zum Zeitpunkt des Auszuges (15.04.) wurde diese per mündlicher Vereinbarung aufgehoben

Ist diese mündliche Vereinbarung nachweisbar?

szinthom 
Fragesteller
 09.07.2019, 18:29

Leider nein. Dieser wurde nicht schriftlich festgehalten

szinthom 
Fragesteller
 09.07.2019, 18:33
@szinthom

Zur Info: Das Haus ist ein privatvermietetes Haus. Dahinter steckt keine Hausverwaltung

anitari  09.07.2019, 19:48
@szinthom

Spielt keine Rolle

Es gibt einen Kündigungstermin - bis zu dem zahlt man Miete.

Ausziehen kann man immer.