Kann man auch zum 14. eines Monats kündigen?

4 Antworten

Bei Arbeitsverhaeltnissen innerhalb einer vereinbarten Probezeit i.d.R. ja, bei Ausbildungsverhaeltnissen auch noch danach. Bei bestimmten arbeits- oder tarifvertraglichen Konstellationen bei bestimmten Vertragskonstellationen (Tarif- oder Arbeitsvertrag) auch noch nach Ablauf der Probezeit (gibts aber selten).

Bei Geltung der gesetzlichen Bestimmung kannst Du zum 15. oder zum Ende (nicht zum 01.!) eines Kalendermonats kündigen.

Wenn das neue Arbeitsverhältnis aber schon am 15.06. beginnen soll, hast Du 5 Möglichkeiten:

  1. Du bittest den neuen Arbeitgeber um Beginn am 16.026. (der 15. ist als Arbeitsbeginn ohnehin schon etwas "außer der Reihe").
  2. Du kündigst zum 15.06. und bittest Deinen alten Arbeitgeber, Dich dann doch einen Tag früher aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen.
  3. Du fragst Deinen Arbeitgeber, ob er mit einer Kündigung zum 14.06. einverstanden ist; die gesetzliche Regelung ist ja kein Verbot, das einer kürzeren Frist bei Einverständnis entgegensteht.
  4. Du bittest Deinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zum 14.06. oder sonst einem beliebigen vorherigen Datum.
  5. Du kündigst zum 31.05.; das geht noch, wenn Dein Arbeitgeber die Kündigung noch morgen, am 03.05., erhält - allerdings wärst Du dann 14 Tage ohne Beschäftigung.

Hast Du noch Urlaubsanspruch?

sedderich 
Fragesteller
 02.05.2018, 23:56

Das eine super strukturierte und hilfreiche Antwort, vielen Dank!

Zu 1. - Der neue Arbeitgeber sagt, der Vertrag ist so raus, er kann da nichts machen. Hmm, na ja, evtl. sollte ich da nochmal ansetzen. Haben Sie eine Idee, warum der neue Arbeitgeber so unflexibel reagiert?

3. klingt am besten, wenn 1. nicht funktioniert. Ich schätze meinen alten Arbeitgeber als sperrig ein und ihn wird die Kündigung überraschen. Aber wenn er mir keine Steine in den Weg legen will...

Sollte das mündlich besprochen werden können, kann ich dann einfach eine Kündigung zum 14.06. aufsetzen und ich hätte dadurch keinen Nachteil?

4. wäre also auch möglich, ok. Klingt für mich jedoch aufwendiger und es ist auch nicht sicher, ob der Arbeitgeber dem zustimmt.

5. ist nichts. Ich habe bis Mitte Juni dann noch zwei Resturlaubstage.

Da die Zeit drängt, muss ich schnell entscheiden, wie es laufen soll. Eine erneute Rückmeldung wäre sehr nett!

Grüße

Familiengerd  04.05.2018, 19:32
@sedderich

Sorry, dass ich erst jetzt reagiere ...

Zu 1.: Dass der Vertrag auf den 15.06. als Beginn des Arbeitsverhältnisses formuliert ist, heißt ja nicht, dass das Arbeitsverhältnis trotzdem tatsächlich erst mit dem 16.06. beginnt. Das ist weder formal-vertraglich noch inhaltlich überhaupt ein Problem - er muss eben nur damit einverstanden sein. Seine Unflexibilität, einfach nur das Datum zu ändern, kann ich nicht nachvollziehen - stimmt mich auch für die Zukunft etwas skeptisch.

Zu 3.: Wenn der Arbeitgeber einverstanden ist und eine Kündigung zum 14.06. akzeptiert, gibt es auch keine Probleme für Dich.

Ja, wenn der 14. über die Kündigungsfrist hinausgeht und nicht unbedingt zum Monatsende gekündigt werden muss. Es gibt aber auch Aufhebungsverträge.

Es ist absolut dumm zum 14. eines Kalendermonats zu kündigen, weil dieses "bescheuerte" Datum auch im Arbeitszeugnis steht !!