Wie Kündigungsfrist im Bewerbungsanschreiben einbringen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Erwähnung der "ungekündigten Stellung" finde ich nicht verkehrt. Über das weitere Vorgehen (Kündigung wann? Einstieg wann?) sollte m.E. bei einem (für Dich hoffentlich positiv verlaufendem) Vorstellungsgespräch mit dem Chef/Personalchef geklärt werden. Daß Du Fristen zu beachten hast, ist ja diesen Leuten durch die Information "ungekündigte Stellung" schon bekannt und wird sicherlich berücksichtigt, wenn Du die Stelle bekommen sollst.

das mit "da ich mich in einer ungekündigten Stellung befinde..." ist quatsch. ich würde schreiben das du der neuen firma ab dem 16.03.2011 zur Verfügung stehen könntest. und das mit dem ungekündigten arbeitsverhältnis wäre gelogen wenn du kündigst

Kleinsorge  10.02.2011, 10:18

Was ist daran Quatsch, zu erwähnen dass man sich in ungekündigter Stellung befindet?

Ihre Argumentation dass das mit dem ungekündigten Arbeitsverhältnis eine Lüge wäre, wenn du kündigst, entbehrt jeder Grundlage.

Der Bewerber darf nur dann nicht schreiben, dass er sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Bewerbungsschreibens bereits gekündigt wurde.

Fazit:

Ihre Antwort ist nicht nur nicht hilfreich, sondern kontraproduktiv...

Peter Kleinsorge

gogi1  10.02.2011, 11:15
@Kleinsorge

immer wieder schön von peter kleinsorge zu hören

Walter1967  10.02.2011, 15:45
@Kleinsorge

Vor Allem wäre es dumm, das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn man von dem Betrieb, bei dem man sich beworben hat, keine verbindliche Zusage für die Stelle hat!

die Fristen gehören NICHT in eine Bewerbung!!! nimm das raus, das geht schief, schreib NUR - in ungekündigter Stellung - wenn du ausgwählt wirst, werden alle genauen Details besprochen

das könntest du schon. Aber es komisch. Wenn ich wirklich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen sein würde, würde ich dies dort ansprechen. Den man sollte es doch immer gleich persönlich sagen. Den das Vertrauen muss auch an erster Stelle stehen, wenn du deine Tätigkeit wechseln willst.

Schreiben Sie unbedingt dass Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden und dass der frühestmögliche Eintrittstermin deshalb der 01.04.11 ist.

Den 16.03.11 würde ich nicht als möglichen Eintrittstermin eingeben, da sich der neue Arbeitgeber sofort für Sie entscheiden müsste und Sie die Kündigung bis zum 15.02.11 Ihrem Arbeitgeber zugestellt haben müssten.

Falls ein früherer Eintritt, als der 01.04.11, erforderlich sein sollte, muss der Arbeitgeber Sie darauf ansprechen...

Dass Sie sich an Kündigungsfristen halten, wird dadurch signalisiert, dass Sie schreiben dass Sie sich in ungekündigter Stellung befinden, deshalb gehört das zwingend in das Anschreiben!

In aller Regel verbessert es die Chancen genommen zu werden, wenn Sie sich aus ungekündigter Stellung bewerben.

Peter Kleinsorge