Ticket2000 Sonderkündigungsrecht bei Umzug?
Hallo zusammen,
ich habe für die letzten 3 Monate ein Probeabo des Ticket2000 für meinen Arbeitsweg genutzt. Dieses habe ich fristgerecht zum 31.05. kündigen wollen (formlose schriftliche Kündigung bis zum 10. des letzten Monats, wie im Vertrag angegeben). Es ist nun scheinbar so dass der Brief etwas sehr lange unterwegs war (habe ein paar Tage vor Ablauf der Frist erst gekündigt) und die DB Regio mir den Vertrag erst zum 30.06. kündigen will.
Der Grund meiner Kündigung ist nun aber der dass ich aus meinem bisherigen Wohnort Bochum wegziehe, und zwar nach Bayern. Dies zum 01.06. Das bedeutet natürlich auch dass ich nicht mehr in der Lage sein werde das Ticket2000 diesen letzten Monat zu nutzen. Ist es in diesem Falle irgendwie möglich von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen und zum 31.05. fristlos zu kündigen? Dazu ist ja ein wichtiger Grund erforderlich. Reicht ein Umzug in ein anderes Bundesland da aus? Bei unserem Internetvertrag bei Unitymedia ist das zum Beispiel in der Tat der Fall, aber würde das bei einem Monatsticket auch funktionieren?
Mietvertrag und (ab 01.06.) Ummeldebescheinigung könnte ich ja vorlegen.
Und falls das funktioniert, wie formuliere ich das am Besten?
2 Antworten
Dazu müsstest Du das Kleingedruckte in Deinem Vertrag lesen. Das liegt mir nun schon gar nicht vor. Dort sind Dinge wie Sonderkündigungen, falls vorgesehen, beschrieben. Ich werde allerdings nicht versuchen, per Internetrecherche das Kleingedruckte zu suchen und durchzulesen. Das müsstest Du schon elbst tun. Oder Du solltest mit dem Verkehrsbetrieb telefonieren und Deine Situation darstellen. In diesem Falle wäre es besser gewesen, wenn Du Deine Kündigung per Einschreiben oder per Fax gemacht hättest. In beiden Fällen hättest Du Nachweise über die Versendung.
Es ist nun scheinbar so dass der Brief etwas sehr lange unterwegs war
das hast du zu verantworten; du wirst kein Sonderkündigungsrecht bekommen.
das wird keiner wissen; man lese in den AGB´s
http://www.vrr.de/de/service/abo/
laufende Verträge sind einzuhalten
Ja, dass das in den AGBs steht weiß ich auch, um das zu erfahren muss ich hier keine Frage stellen, und darum geht es auch nicht. AGBs sind aber eine Sache, und der Abovertrag eine andere, und im Abovertrag ist geregelt dass mir bei wichtigem Grund ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Punkt. Das hat auch nichts mit "laufende Verträge sind einzuhalten" zu tun, wenn das alles so simpel wäre müsste niemand Jura studieren.
Was genau ich wissen willsteht in der Frage und nochmals in meinem Kommentar. Links zu den AGBs und Antworten á la "das wird keiner wissen" helfen mir hier nicht weiter, die kann ich mir auch selbst raussuchen.
dann solltest du mit deinen Verträgen zu einem Juristen; wir kennen den Inhalt nicht. Ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, kann ER dir sicher besser mitteilen.
Es geht mir jetzt auch weniger darum dass das Schreiben nun zu spät angekommen ist, das hab ich nur dem Kontext halber erwähnt. Es geht darum dass ich generell wissen will ob ein Umzug als wichtiger Grund - aus dem mir ein Sonderkündigungsrecht laut Vertrag zustünde - ausreichen würde. Das hat nichts damit zu tun dass ich zu verantworten hatte wann ich den Brief abgeschickt habe.