Warum zählen die Lehrjahre nicht zur Rente wenn man noch keine 17 ist?
Habe 1980 eine Lehre als Zimmermann begonnen. Das erste Lehrjahr war das Berufsgrundschuljahr welches Pflicht war und absolviert werden musste. Jetzt will mir die Rentenversicherung dieses Jahr nicht anerkennen weil ich damals noch keine 17 war.
Kann das echt sein?
4 Antworten
Durch Inkrafttreten des WFG (Wachstums- und Beförderungsgesetz) zum 01.01.1997 wurde die Altersgrenze für die Anrechnung der Schulzeiten vom 16. auf das 17. Lebensjahr gesetzt.
Du hast in dieser Zeit doch keine Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt. Was soll dann angerechnet werden?
Klar, die Jahre werden aber nur gerechnet, wenn Du einbezahlt hast.
Das ist doch total Hirnrissig wie ich finde.
Ist schon schlimm genug kein Geld im ersten Lehrjahr bekommen zu haben und jetzt wird nicht mal die Zeit angerechnet.
Hier mal ein Auszug Deutschen Rentenversicherung in Reutlingen: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden die 45 Jahre mitberücksichtigt.
Heißt für mich es wäre besser gewesen Arbeitslos zu sein und den Staat auf der Tasche zu liegen als eine Lehre zu machen.
Auch ich finde die Regelung nicht gut. Früher war es besser, da zählten schon die Jahre ab 16, auch wenn man noch zur Schule ging. Aber es muss eben überall gespart werden.
In den letzten Jahren haben sich so viele Regelungen geändert, wer blickt da noch so richtig durch? Ich kann dir nur empfehlen, die selbe Frage noch einmal auf *finanzfrage.net* zu stellen. Dort bekommst du sicher die richtige Antwort und ein paar Tipps, was du unternehmen könntest. Auf dieser Seite sind Leute unterwegs, die sich richtig gut auskennen und dir mir schon oft geholfen haben. Viel Glück.
Zu unserer Zeit war das noch so. Das ist eine schleichende Veränderung weil die Renten sind nicht mer sichä.
Es geht ja auch um die Jahre und nicht nur um die Beiträge.