Erwerbsminderungsrente im Klageverfahren Sozialgericht beauftragt Gutachter Antrag am 29.7.14 bei der DRV gestellt Was tun?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

HAllo,

ohne dein gesamtes Widerspruchsverfahren zu kennen, vermag ich jetzt nur nüchtern zu antworten.

Das das SG ein neues Gutachten beauftragt hat ist insofern ein gutes Zeichen, da aufgrund deiner Erkrankungen und dem vorliegenden Leistungsvermögen kaum eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann. Ich gehe davon aus, das du in deiner qualifizierten Facharbeiterstellung gearbeitet hast, bevor die Erwerbsminderung eintraf. Für den Anspruch einer Leistung zur Erwerbsminderung reichte es, wenn du in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate Beitragszeiten (auch Arbeitslosengeld 1 und Krankengeldbezug) hattest.

Ich kenne einige Fälle, wo gerade die Knappschaft Seekasse (Hamburg) falsche Entscheidungen getroffen hat und ich Überprüfungen nach SGB X veranlasste. Die Hinterbliebenen haben dann höhere Halbwaisenrente und volle Erwerbsminderungsrenten nachgezahlt bekommen.

Bleib am Ball, unbedingt. Mit dem 60. Lebensjahr, Schlaganfall in 12.2015 kann nur die volle Erwerbsminderung bis zum 63. Lebensjahr herauskommen, dann bietet man dir die Altersrente für langjährige Versicherte an.

Genauere Erläuterungen kann ich erst nach umfangreicheren Wissensstand geben, ich habe 20 Jahre lang als Versichertenvertreter der DRV Nord in den Widerspruchsausschüssen gewirkt.

Beste Grüße

Dickie59

nias86 
Fragesteller
 11.08.2016, 11:57

Hallo  Dickie59,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. 

Meine  Sorgen sind dass bei event. teilweiser Erwerbsminderungsrente die Zahlungen Alg1 /  Krankengeld vom 1.8.14 bis jetzt mit dem Rentenanspruch verrechnet werden und somit eine Überzahlungssumme von mir an Krankenkasse und Arbeitsamt zurückgezahlt werden muss. Ich habe die letzten 15 Jahre als Hausmeister in Vollzeit gearbeitet und somit keinen Berufschutz. Genau darin liegt das Problem. Aber ich werde das Verfahren mal weiterlaufen lassen. Vieleicht gibt's ja noch Wunder.

Nochmals vielen Dank.

Dickie59  12.08.2016, 09:58
@nias86

Der Hausmeister ist selbst in der Verweisung schon ein anspruchsvoller Beruf, da er kaufmännische Tätigkeiten (Ersatzteilbeschaffung, Beschaffung qualifizierter Handwerker, Materialbestellungen) und handwerkliche Fähigkeiten (Elektriker, Klempner,Maler, Maurer -im leichte und zulässige Tätigkeiten) beherrschen sollte. Entscheidend bei einer halben Erwerbsminderungsrente ist, das das Leistungsdatum auf den aktuellen tag zu legen ist, damit rückwirkend keine Verrechnung (die Sozialversicherungsträger verrechnen das ohne dein Eingreifen) stattfindet. Bitte teile das dem VdK so mit. Damit behältst du dein höheres Arbeitslosengeld und Krankengeld.

Denn so gemein ist die Seekasse auch noch, das die das Datum soweit wie möglich zurück verlegen.

Dickie59  12.08.2016, 09:51

vielen Dank für den Stern und alles Gute.

nias86 
Fragesteller
 15.09.2016, 14:47
@Dickie59

Hallo Dickie59, 

vielen Dank für Deine Tipps. Ich habe jetzt am kommenden Montag 19.9. einen Termin beim Gutachtet des Sozialgerichts. Lt. Auskunft und schriftlicher Aussage der DRV ist der Beruf Hausmeister nicht geschützt, da es kein Ausbildungsberuf ist. In meinem Arbeitsvertrag war ich als Vorarbeiter benannt. Ich bin momentan sehr in der Zwickmühle. Wie ich vom Jobcenter erfahren habe kann ich von der Gesetzeslage her erst mit 63 Jahren Zwangsverrentet werden. Vermittelbar bin ich eh nicht mehr. Die Mitarbeiterin der VDK meint, das Urteil beziehe sich immer Rückwirkend zum Datum des Rentenantrages bzw. der Klageerhebung. In den vergangenen Jahren habe ich ALG 1 Leistungen und Krankengeld in Höhe der Harz4 -Sätze erhalten. Seit Dez. 2015 ALG1 und 2,50 € Restleistung vom Jobcenter.

Bei Bewilligung der vollen EU Rente würde ich knapp 780.- € erhalten. Meine Miete alleine beträgt 612.- € (Wohnort Mietstufe 6). D.h. ich müsste Sozialhilfe beantragen (Grundsicherung ). Problem hierbei: Ich habe eine private Rentenversicherung mit Harz4 Klausel. Dh. ich komme an das Geld erst mit Vollendung des 65.Lebensjahres.Ich hatte im Vorfeld  (bevor ich Harz4 Leistungen beantragt habe)Wohngeld beantragt. Die Zuständige Sachbearbeiterin wies dieses mit der Begründung ab ich hätte das Geld schnell abgesichert, somit meinen finanziellen Zustand grob fahrlässig herbeigeführt. Auf meinen Widerspruch den ich u.a. damit begründete, dass ich über die VDK, unter Vorlage des Rentenversicherungsvertrages beim Jobcenter, erst nach deren Einverständnis diesen abgeschlossen habe bekam ich die Antwort es gelten andere Richtlinien. Ich könne ja beim Verwaltungsgericht München Klage erheben.  Gleiches erwarte ich auch bei Antragstellung auf Grundsicherung. Aus einem zur Hälfte geerbtem 1.Zi.App  (28qm) beziehe ich noch 139.-€ hälftige Mieteinnahmen die vom Jobcenter bei den Leistungen verrechnet werden. Auch diese wurde von der Mitarbeiterin des Sozialamtes als insgesamt zu hohe Vermögenswerte betrachtet. Dass das Appartement zu 50% meiner Schwester gehört und diese einer Verwertung der Immobilie nicht zustimmt, bzw.eine Verwertung durch die Vermietung ja gegeben ist scheint nicht relevant.

Wäre es klüger die Klage zurückzuziehen?

?????? Was tun ????

Dickie59  18.09.2016, 13:54
@nias86

HAllo,

sorry, das ich erst heute dazu komme, zu antworten.

Die Klauseln mit dem Hartz4 Schutz bei Rentenversicherung wurden extra so eingeführt, dass die Leistungen als Altersvermögeneschutz erhalten bleiben. Nicht jeder Mitarbeiter hat bis heute das Wissen drauf, was man darf und was man nicht darf und äußern sich relativ schnell falsch. Zu püfen wäre allerdings, ob die Klausel nicht schon ein Zugriff bei Altersrente auch vor 65. greift. Das ist mir jetzt nicht bekannt, solltest du direkt mit dem Versicherer, bitte das Servicecenter, wo man immer landet, dich in die Fachabteilung durchzustellen und frage dort. Und lasse es dir schrift zukommen.
Auf dumme Antworten reagiere mit dem Rechtsmittel, aufgrund deiner Situation müsstes du Prozeßkostenhilfe bekommen.

An deiner Stelle würde ich die Klage aufrechterhalten, der VdK sollte qualitativ sich mal richtig anstrengen, selbst wenn du nur bis 63 die EMRT bekommst, die Jahre zählen für die Altersrente.

Deine Situation ändert sich mit oder ohne Klage nicht, du wirst Zuschüße zu Leben bekommen. Es gibt auch hartz4 Empfänger die eine immobilie ahben und bekommen auch Zuschüße, wenn es nicht über einen gewissen Maßstab geht.

Zur Verweisung: Als Vorarbeiter warst du ein Facharbeiter mit Führungsqualifikation und musst daher in der Ebene Facharbeiter verwiesen werden können. Da haben sie ja ein Problem.

Ich drücke dir morgen die Daumen.

Beste Grüße

Dickie59

nias86 
Fragesteller
 18.09.2016, 16:33
@Dickie59

Hallo Dickie59, 

vielen Dank für Deine Tipps. 

Werde dann mal weiter an der EU Rente dranbleiben. Selbe Frage war auch in dem Schreiben zur PN

Liebe Grüsse aus Bayern

Nias86 

Wenn du erst im Dezember 15 einen Schlaganfall hattest, dann hast du doch noch Krankengeld? Und nach dem Krankengeld noch Anspruch auf Alg1? Unsere Rehaberaterin sagte, wir sollen immer alle anderen Sozialleistungen bis zum Anschlag ausnutzen, bevor wir Erwerbsminderungsrente beantragen. Oft ( hat sie uns als Geheimtipp gelegenen) kann man auch noch weitere 1,5 Jahre Krankengeld bekommen über Psyche und Rücken, das klappt ab einen gewissen Alter fast immer ( wichtig : 1 Tag arbeiten zwischen alter und neuer Krankheit)

Ähm... wenn du VdK-Mitglied bist, kriegst du dort eine individuelle Rechtsberatung zu allen sozialrechtlich relevanten Fragestellungen. Nach meinen Erfahrungen sind die Bearbeiter dort fachlich gut und können die Fragen einzelfallbezogen und sachkundig am besten beantworten. Jedenfalls deutlich besser als wir in diesem Forum.

nias86 
Fragesteller
 09.08.2016, 15:53

Danke marcussummer? Die VDK hat nur 1x wöchentlich für einen Vormittag Sprechzeiten hier. Termine sind rar. Aus diesem Grund wollte ich mich vorab schon mal schlau machen. Aber es ist schon richtig. Dort ist der gesamte Vorgang bekannt und die quälenden Fragen wohl kompetenter zu klären.

Dickie59  10.08.2016, 08:41

das ist regional sehr unterschiedlich, oft wird Erfolg (ähnlich wie bei Rechtsanwälten) durch die Form der Schriftsätze suggeriert und weniger die tatsächliche Basis der Entscheidungen