BGJ - Anerkennung bei der Rente?

1 Antwort

Nein, da kann man nichts machen.

Anrechnungszeiten werden erst ab dem 17. Lebensjahr anerkannt.

Das ist gesetzlich so geregelt.

Lies dazu Paragraf 58 SGB VI.

Sofern du noch nicht 45 Jahre alt bist, kannst du für die Zeit vom 16. Lebensjahr bis zum 17. Lebensjahr freiwillige Beiträge nachzahlen

Arphelia 
Fragesteller
 25.04.2022, 20:37

Gut, dann ist das leider so. Danke